Hallo zusammen,
ich habe ein Anliegen bei welchem ich nicht ganz schlau werde. Im Internet habe ich dazu nichts passendes gefunden.
Meine Frage:
Ich muss einen KFA machen. Gericht ist in Dusiburg. Es ist nicht unser Bezirk. Ich habe also für die Fahrtkosten den weitersten Ort in dem Bezirk genommen. Diese Fahrtkosten darf ich ja dann dem Gegner auferlegen oder?
Weiterhin geht es darum, dass wir in dieser Angelegenheit drei Gerichtstermine hatten.
Bedeutet es., dass wir dann 3x Abwesenheitsgeld und 3x Fahrtkosten gegenpüber dem Gegner geltend machen können?
Vielen Dank
mehrere Termine eine Angelegenheit
- Anahid
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Da der Mandant einen Anwalt innerhalb des Gerichtsbezirks beauftragen muss, ist die Annahme richtig, dass erstattungsfähig die Kosten des am weitesten im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts erstattungsfähig sind. Und wenn 3 Termine stattgefunden haben, gibt es 3 x Fahrtkosten und 3 x Abwesenheitsgeld.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Adora Belle
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Aber doch nur wenn er selbst dort wohnt. Die Frage ist noch nicht beantwortet.