Hallo,
ich steh total auf der Leitung. Normal ist es doch so, wenn sich kein Anwalt bestellt, kann er auch kein Verfahren per KFB festsetzen lassen.
Wir hatten ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht bis zum Bundesarbeitsgericht, hier haben wir NZB eingelegt, welche auf Kosten des MDT als unzulässig verworfen wurde. Die Gegenseite hat sich auf unseren Wunsch hin nicht bestellt. Will jetzt aber die volle Gebühr festsetzen lassen. Auch im Beschuss steht der PV nur als PV der II. Instanz drin. Ich bin der Meinung dies geht nicht oder liege ich falsch? Danke für eure Hilfe
Kostenfestsetzung für das Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht
- Liesel
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Einfach mal rügen, das Gericht muss dann gucken.
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Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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