Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Unsere ursprüngliche Schmerzensgeldfoderung betrug € 1.000,00, die Gegenseite hat die Forderung anerkannt, allerdings nur einen Betrag in Höhe von € 700,00 gezahlt, mit dem wir dann auch einverstanden waren. Mein Chef ist der Meinung hier fällt eine Einigungsgebühr an. Ich war mir da von Anfang an unsicher, habe die Rechnung allerdings dann mit Einigungsgsgebühr ausgestellt und an die Gegenseite geschickt. Die hat uns nun heute geantwortet, dass die Einigungsgebühr nicht anfällt. Mein Chef ist aber immernoch der Meinung, die Einigungsgebühr fällt an. Liegt er damit richtig?
Ich bedanke mich jetzt schon für hilfreiche Antworten!
Einigungsgebühr
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Weshalb sollte hier keine Einigungsgebühr angefallen sein? Wie begründet die Gegenseite ihre Auffassung?
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- Liesel
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Sofern kein Abfindungsvergleich geschlossen wurde, sehe ich hier auch keine EG.
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Hier liegt m.E. ein Verzicht auf weitere Schmerzensgeldansprüche vor. Damit greift Nr. 1000 Abs. 1 RVG und darum gibt es keine EG.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.