Wo wohnt mein Schuldner nur? SAMMELBEITRAG !

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PostGretel
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#171

24.02.2020, 18:07

Oder auch nicht, Bärbel ...

Hast Du zufällig RA-MICRO? Dann könntest Du darüber viele Suchfunktionen abarbeiten. Für solche Fälle nutze ich gerne Supercheck, da man dort auch bei negativen Auskünften eine Langzeitüberwachung von einem Jahr beantragten kann. Du kannst Dich (Chefetage natürlich) auch ohne RA-MICRO bei supercheck.de registrieren. Dort gibt es unterschiedliche Suchfunktionen. Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen!
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BärbelBW
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#172

27.02.2020, 07:40

RA-Micro habe ich nicht. Aber ich kann es ja mal mit supercheck.de versuchen.
Vielen Dank.
Viele Grüße
Bärbel
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salia81
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#173

15.04.2020, 16:25

Ich habe einen etwas kniffligen Fall:

Wir haben für unseren Mandanten gegen den Schuldner (in dem Fall eine Firma als e.K.) ein Versäumnisurteil und einen KFB erwirkt. Im Laufe des Verfahrens fiel auf, dass im Titel eine andere Adresse des Schuldners stand als in unserer Klageschrift. Es war zwar auch die Hauptstraße, aber sowohl eine etwas andere Hausnummer als auch ein anderer Ortsname (in dem Fall offenbar eine Nachbargemeinde) Auf Nachfrage des Gerichts kam die Mitteilung, dass die Zustellung unter der Adresse im Titel erfolgt ist, unter der in der Klageschrift anscheinend nicht.

Soweit so gut: Es wurde nun Zwangsvollstreckungsauftrag erteilt mit dem weiteren Auftrag der Abnahme der Vermögensauskunft. Schuldner hat nicht reagiert, so dass Haftbefehl erlassen wurde. Diesen hat uns der Gerichtsvollzieher nun geschickt mit der Mitteilung, dass unter der angegebenen Anschrift (also der aus dem Titel) keine Firma ansässig sei, kein Name auf dem Briefkasten vorhanden und dieser geleert sei und der Schuldner dort auch nicht wohne.

Unter handelsregisterbekanntmachungen habe ich nur den Eintrag gefunden, als die Firma von einer KG in e.K. geändert wurde. Leider keine Privatanschrift des Inhabers. Schätze, wenn ich einen Handelsregisterauszug bei Gericht anfordere, stehen dort auch keine weiteren Infos als im Onlineportal. Habe auch nichts zu einer möglichen Insolvenz gefunden. Auch taucht die Firma nirgends im Internet auf.

Bin jetzt unsicher, wie ich weiter vorgehen soll. Überlegung war auf Verdacht eine EMA bezüglich des Firmeninhabers zu machen unter der im Handelsregister genannten eigentlichen Firmenadresse. Oder kann ich den Gerichtsvollzieher mit dem Haftbefehl nochmal zu der im Titel genannten anderen Adresse schicken mit dem Auftrag, weitere Ermittlungen anzustellen? Andere Vorschläge?
samsara
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#174

16.04.2020, 09:29

Frag doch mal beim zuständigen Gewerbeamt nach. Dort erhälst Du in der Regel auch die Privatanschrift des Inhabers.
PostGretel
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#175

24.04.2020, 16:35

Fragt sich nur, ob dort auch die aktuelle Privatanschrift steht. Etliche Selbständige vergessen nämlich - oder machen es teils vielleicht auch bewusst -, dass sie Adressänderungen dem Gewerberegister mitteilen müssen. Ich würde nach einer Gewerbeamtsanfrage sicherheitshalber wie salia81 eine EMA über den Inhaber machen.

Vielleicht würde ich auch noch einmal hinsichtlich der beiden Adressen recherchieren, ggf. das Gericht noch einmal "ausfragen", warum die Zustellung an eine andere Adresse als die in der Klage erfolgte.

Natürlich kannst Du es "auf Versuch" machen, den Gerichtsvollzieher mit dem Haftbefehl zu der eigentlich bekannten Adresse schicken. Wenn dies auch nicht funktionieren sollte, wären dies unnötige Kosten gewesen.

Welche Adresse steht eigentlich im Handelsregister? Die aus der Klage, oder die Zustelladresse? Gibt es im Internet Informationen über den Inhaber selbst?
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