ich habe noch immer etwas Schwierigkeiten wann ich eine Rechnungsnummer vergebe und wann nicht
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Unser Mandant wurde ich einem Strafverfahren wegen Falsche Verdächtigung vertreten.
Nun möchte mein Chef seine Beauftragung der Person in Rechnung stellen die für die Falschbeschuldigung verantwortlich war.
Dies ist ja nach §§ 823 ff. BGB möglich.
Kostennote ist erstellt:
Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG
Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV RVG
Aktenversendungspauschale
Kopien Nr. 7000 VV RVG
Auslagenpauschle Nr. 7002 VV RVG
MwSt Nr. 7008 VV RVG
Vergebe ich hier eine Rechnungsnummer?
Vielen Dank für die Hilfe.