Hallo alle miteinander!
Mir sind im Zuge der Aktenvernichtung (eigene) vollstreckbare Titel gegen einen ehemaligen Mandanten in die Hände gefallen. Vollstreckt wurde offenbar nie; der Schuldner strebte mal eine außergerichtliche Schuldenbereinigung an, die wurde aber irgendwann nicht mehr weiterverfolgt. Jedenfalls wollte ich nun mal schauen, ob wir vielleicht doch noch etwas von unseren damaligen Gebühren einziehen können. Aaaaber, die EMA nahm mir direkt den Wind aus den Segeln, der Schuldner ist bereits vor 9 Jahren verstorben. ...
Jetzt zu meiner Frage: Kann ich hier noch gegen die Erben (sofern überhaupt vorhanden) vollstrecken, oder sind hier eher irgendwelche Fristen abgelaufen?
LG und vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antwort(en)!
ZV nachdem der Schuldner schon lange verstorben ist?
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Da müssten zunächst mal die Anwälte drüberschauen, aus welchem Jahr die Titel sind und ob hier evtl. Verwirkung nach § 242 BGB eingetreten sein könnte. Falls die Forderungen nicht verwirkt sein sollten, wäre zunächst abzuklären, ob es Erben gibt oder alle Erben das Erbe wg. Überschuldung ausgeschlagen haben, wofür ja nach Deiner Schilderung (außergerichtliche Schuldenbereinigung) einiges sprechen könnte.
- AliceImWunderland
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Genau so ist es. Und weil das Ganze mit Kosten für Recherche und Anfragen verbunden ist, müsste mal schauen, ob es in Relation zu der Höhe der Forderung steht und sich das dann überhaupt noch lohnt.Pitt hat geschrieben: ↑08.01.2020, 16:19Da müssten zunächst mal die Anwälte drüberschauen, aus welchem Jahr die Titel sind und ob hier evtl. Verwirkung nach § 242 BGB eingetreten sein könnte. Falls die Forderungen nicht verwirkt sein sollten, wäre zunächst abzuklären, ob es Erben gibt oder alle Erben das Erbe wg. Überschuldung ausgeschlagen haben, wofür ja nach Deiner Schilderung (außergerichtliche Schuldenbereinigung) einiges sprechen könnte.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Hallo ihr Lieben!AliceImWunderland hat geschrieben: ↑09.01.2020, 10:01Genau so ist es. Und weil das Ganze mit Kosten für Recherche und Anfragen verbunden ist, müsste mal schauen, ob es in Relation zu der Höhe der Forderung steht und sich das dann überhaupt noch lohnt.Pitt hat geschrieben: ↑08.01.2020, 16:19Da müssten zunächst mal die Anwälte drüberschauen, aus welchem Jahr die Titel sind und ob hier evtl. Verwirkung nach § 242 BGB eingetreten sein könnte. Falls die Forderungen nicht verwirkt sein sollten, wäre zunächst abzuklären, ob es Erben gibt oder alle Erben das Erbe wg. Überschuldung ausgeschlagen haben, wofür ja nach Deiner Schilderung (außergerichtliche Schuldenbereinigung) einiges sprechen könnte.
Ich hab zwischenzeitlich einen Erbschein vom AG bekommen, danach wurde der Schuldner vom Fiskus beerbt. Ich würde hier nun tatsächlich gern eine Vollstreckung durchführen - und wenn auch nur, um es einmal gemacht zu haben.
Vollstreckungsschuldner wäre demnach also der - in diesem Fall - Freistaat Sachsen. Aber was für einen Auftrag soll ich denn erteilen? Sachpfändung? Abnahme VA? Geht doch alles fehl?! PfÜb?
LG
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Mal ehrlich: Deinen Ehrgeiz in allen Ehren. Aber in der Regel heißt "Erbe Fiskus" = kein Erbe vorhanden bzw. alle Erben haben ausgeschlagen. Da Du selbst schreibst, dass der Schuldner beabsichtigte, eine außergerichtliche Schuldenbereinigung durchzuführen (was ja ebenfalls auf Vermögenslosigkeit schließen lässt), frage ich mich, warum Du hier Zeit investieren willst? Hast Du irgendwelche Anhaltspunkte für vorhandenes Vermögen? Wenn nicht, würde bei mir die Akte mit den Dir vorliegenden Angaben in der Versenkung verschwinden.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Hallo,
ich hatte so einen Fall mal und habe mit der entsprechenden Stelle telefoniert. Ruf einfach mal dort an, dann musst du vermutlich den Anspruch darlegen und bekommst Auskunft. Die meisten Fiskalerbschaften sind überschuldet und der Fiskus haftet nicht für Schulden.
Ich würde es auch versuchen, aber nicht mit ZV, sondern telefonisch oder schriftlich den Anspruch darlegen.
Viel Glück
ich hatte so einen Fall mal und habe mit der entsprechenden Stelle telefoniert. Ruf einfach mal dort an, dann musst du vermutlich den Anspruch darlegen und bekommst Auskunft. Die meisten Fiskalerbschaften sind überschuldet und der Fiskus haftet nicht für Schulden.
Ich würde es auch versuchen, aber nicht mit ZV, sondern telefonisch oder schriftlich den Anspruch darlegen.
Viel Glück