Hey ihr Lieben,
mein Chef und ich sind uns nicht immer grün. Erst recht nicht, was Weiterbildungen betrifft. Ich liebe Weiterbildungen und gehe da wirklich gern hin.
Dieses Jahr ist es so, dass ich mich für einige angemeldet habe und aus eigener Tasche bezahlt habe. Muss ich für diese Seminare Urlaub nehmen? Er meint ja. Vielleicht weiss ja einer von euch eine Rechtsprechung, dass es nicht so ist?
Bei einer anderen Weiterbildung, die er mir zähneknirschend bezahlt hat, war es so, dass ich keinen Urlaub nehmen musste, er aber anschließend sämtliche Unterlagen mir wegnehmen wollte. Durch die Coronazeit scheint er das aber wohl erst mal vergessen zu haben. Darf er mir denn diese Unterlagen einfach wegnehmen? Immerhin stehen da meine Notizen drin.
Für Weiterbildung Urlaub nehmen?
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Hier ist ein interessanter Artikel, nach dem es keine einheitlichen Bundesgesetze gibt, sondern die einzelnen Bundesländer Gesetze erlassen können:
https://www.lto.de/recht/job-karriere/j ... erstunden/
Vielleicht hilft dir das weiter.
Die Seminarunterlagen wollte meine Ex-Chefin auch immer in der Kanzlei haben. Ich hatte mich mit ihr darauf geeinigt, dass sie in meinem Zimmer an einer ganz bestimmten Stelle zu finden sind und für zuhause habe ich sie mir kopiert. Notizen habe ich mir daher immer extra notiert, so dass ich sie nur bei meinen Kopien zuhause hatte.
https://www.lto.de/recht/job-karriere/j ... erstunden/
Vielleicht hilft dir das weiter.
Die Seminarunterlagen wollte meine Ex-Chefin auch immer in der Kanzlei haben. Ich hatte mich mit ihr darauf geeinigt, dass sie in meinem Zimmer an einer ganz bestimmten Stelle zu finden sind und für zuhause habe ich sie mir kopiert. Notizen habe ich mir daher immer extra notiert, so dass ich sie nur bei meinen Kopien zuhause hatte.
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Oh, das ist eine gute Idee, vielleicht kann man sich ja darauf einigen. Dankeschön!
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Mit der Aussage, mir privat Kopien anzufertigen, wäre ich hier sehr vorsichtig. Aus meinen Seminaren bei Engler & Neumann weiß ich, dass im Skript der Hinweis steht, dass dieses urheberrechtlich geschützt ist und Kopien nicht erlaubt sind.Feldhamster hat geschrieben: ↑29.03.2020, 23:04Hier ist ein interessanter Artikel, nach dem es keine einheitlichen Bundesgesetze gibt, sondern die einzelnen Bundesländer Gesetze erlassen können:
https://www.lto.de/recht/job-karriere/j ... erstunden/
Vielleicht hilft dir das weiter.
Die Seminarunterlagen wollte meine Ex-Chefin auch immer in der Kanzlei haben. Ich hatte mich mit ihr darauf geeinigt, dass sie in meinem Zimmer an einer ganz bestimmten Stelle zu finden sind und für zuhause habe ich sie mir kopiert. Notizen habe ich mir daher immer extra notiert, so dass ich sie nur bei meinen Kopien zuhause hatte.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
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Gilt da nicht auch, dass man Kopien für den eigenen Gebrauch machen kann, man darf sie nur nicht an andere weitergeben? Diese Situation würde ich bei einem Exemplar in der Kanzlei und einem Exemplar zu Hause als gegeben sehen.Sonnenkind hat geschrieben: ↑30.03.2020, 08:14Mit der Aussage, mir privat Kopien anzufertigen, wäre ich hier sehr vorsichtig. Aus meinen Seminaren bei Engler & Neumann weiß ich, dass im Skript der Hinweis steht, dass dieses urheberrechtlich geschützt ist und Kopien nicht erlaubt sind.
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Ich selbst bin da immer eher vorsichtiger.sh161 hat geschrieben: ↑30.03.2020, 08:21Gilt da nicht auch, dass man Kopien für den eigenen Gebrauch machen kann, man darf sie nur nicht an andere weitergeben? Diese Situation würde ich bei einem Exemplar in der Kanzlei und einem Exemplar zu Hause als gegeben sehen.Sonnenkind hat geschrieben: ↑30.03.2020, 08:14Mit der Aussage, mir privat Kopien anzufertigen, wäre ich hier sehr vorsichtig. Aus meinen Seminaren bei Engler & Neumann weiß ich, dass im Skript der Hinweis steht, dass dieses urheberrechtlich geschützt ist und Kopien nicht erlaubt sind.
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Wie sieht es denn mit Bildungsurlaub bzw. -Freistellung aus. Je nach Bundesland sind das immerhin 5 Tage/Jahr (z.B. in Brandenburg).
Zu den Seminarunterlagen: Gerade in größeren Kanzleien ist es üblich, dass Seminarunterlagen allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden sollen. Bei meinem vorherigen Arbeitgeber war es sogar so, dass man überhaupt nur dann an Weiterbildungen teilnehmen durfte, wenn man die Unterlagen zur Verfügung gestellt hat. Ob das immer so rechtens ist, weiß ich auch nicht. Im Zweifel: Sollen die sich die Sachen doch kopieren. Ich würde das nicht machen, dann hat man selbst keine Urheberrechtsverletzung oder sonstiges begangen. Notizen mache ich mir eh immer separat. Ich möchte mein Wissen nicht mit allen teilen. Nicht falsch verstehen, ich bin die Letzte, die Kollegen im Regen stehen lässt aber ich finde halt, sowas sollte immer auf Gegenseitigkeit beruhen.
Zu den Seminarunterlagen: Gerade in größeren Kanzleien ist es üblich, dass Seminarunterlagen allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden sollen. Bei meinem vorherigen Arbeitgeber war es sogar so, dass man überhaupt nur dann an Weiterbildungen teilnehmen durfte, wenn man die Unterlagen zur Verfügung gestellt hat. Ob das immer so rechtens ist, weiß ich auch nicht. Im Zweifel: Sollen die sich die Sachen doch kopieren. Ich würde das nicht machen, dann hat man selbst keine Urheberrechtsverletzung oder sonstiges begangen. Notizen mache ich mir eh immer separat. Ich möchte mein Wissen nicht mit allen teilen. Nicht falsch verstehen, ich bin die Letzte, die Kollegen im Regen stehen lässt aber ich finde halt, sowas sollte immer auf Gegenseitigkeit beruhen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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Vielen lieben Dank, werde es so machen.