Hello zusammen,
in einer zivilrechtlichen Angelegenheit wurde ein Vergleich geschlossen, unser Mandant trägt 58 % der Verfahrenskosten, Gegner 42 %.
Unserem Mandanten wurde PKH bewilligt, wie muss jetzt der KfA aussehen? Die Gegenseite hat ihren ganz normal nach § 106 angemeldet, müssen wir das auch, oder direkt mit PKH-Gebühren, die in diesem Fall geringer ausgfallen, da SW 7.000,00 €?
Habe das noch nie machen müssen, deswegen weiß ich hier nicht weiter.
Danke für eure Antworten .
PKH abrechnen bei Quotelung
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Für die Kostenausgleichung meldest Du die vollen Gebühren an, also nicht nur die niedrigere PKH-Vergütung.
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Das Gericht erstellt einen KFB zugunsten des Beklagten, richtig. Aber Ihr müsst mit der PKH-Abrechnung nicht warten. Die könnt Ihr sofort machen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Es ist generell ratsam, die PKH-Abrechnung vor der Kostenfestsetzung einzureichen, damit sie bei dieser berücksichtigt werden kann (§ 59 RVG).
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Ein Anliegen habe ich noch, es ist aufgefallen, dass PKH nur über einen Teil der Forderung bewilligt wurde. Der Gegenstandswert ist bei 7.746,20 €. PKH wurde nur bewilligt, wenn der Beklagte (wir) sich gegen eine Foderung, die 2.200,00 € übersteigt, verteidigt. Welchen Wert nehme ich dann jetzt bei der PKH-Abrechnung?
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Ja, so ist das. Die Formulierung in der Bewilligung ist halt immer blöd.