Kostenfestsetzung nach Vergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Cindy_Knopf
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#1

03.03.2020, 10:52

Hallo zusammen,
ich komme irgendwie nicht weiter. Wir haben in der Sache zuerst ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben gemacht. Danach das Mahnverfahren eingeleitet. Gegen den Mahnbescheid hat der Beklagte dann Widerspruch eingelegt und es ging vors Amtsgericht. Dort haben wir beantragt, die Beklagte zu verurteilen, EUR 4.200,00 an Hauptforderung nebst Zinsen und die vorgerichtlihen Anwaltskosten zu zahlen. Im schriftlichen Verfahren haben sich dann die Parteien durch Vergleich wie folgt geeinigt:
1. Die Bekalgte zahlt an den Kläger EUR 2.500,00
2. Damit sind alle Forderunge der Parteien gegeneinander aus dem streitgegenständlichen Bauvorhagen erlegt.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs.

Ich hab der Beklagtenseite unsere Kostennote geschickt. Dort habe ich das außgergerichtliche Verfahren mit einer 1,3 Verfahrensgebühr, Auslagen MWSt in Ansatz gebracht. Ferner dann das gerichtliche Verfahren 1,3 VG, 1,2 VG und eine 1,0 EG unter Anrechnung gem. Nr.: 2300. Die Gegenseite hat nicht gezahlt. Nunmehr müsste ich Kostenfestsetzung beantragen. Aber was mache ich dann mit dem außergerichtlichen Verfahren?
Liebe Grüße
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Anahid
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#2

03.03.2020, 11:00

Damit Dir jemand hier antworten darf, müsstest Du bitte zunächst in Deinem Profil den Beruf ergänzen (s. Forenregeln). Ist wohl bei der Forenumstellung verloren gegangen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

03.03.2020, 11:00

Die vorgerichtlichen Kosten sind keine Kosten des Verfahrens. Festgesetzt werden können VG, TG und EG (und 2x Auslagen, weil Mahnverfahren). Auf der Geschäftsgebühr bleibt Ihr sitzen.
Cindy_Knopf
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#4

03.03.2020, 11:08

.....hab geguckt, das Profil ist komplett.
Vielen lieben Dank für die Anwort :thx
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skugga
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#5

03.03.2020, 11:11

Cindy_Knopf hat geschrieben:
03.03.2020, 11:08
.....hab geguckt, das Profil ist komplett.
Aktualisier das lieber nochmal - ich hab gesehen, dass Du seit 2009 registriert bist, irgendwann zwischendurch hat das Forum mal u. a. die Berufsbezeichnungen verschluckt, ich nehme an, dass es daran liegt, dass Deine im Profil eingetragene Berufsbezeichnung im Thread nicht angezeigt wird.
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Cindy_Knopf
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#6

03.03.2020, 11:12

ah......jetzt alles zu sehen :wink1
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skugga
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#7

03.03.2020, 11:13

Cindy_Knopf hat geschrieben:
03.03.2020, 11:12
ah......jetzt alles zu sehen :wink1
:mrgreen:
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#8

04.03.2020, 10:44

Im Vergleich steht nichts bezüglich Eurer außergerichtlichen Kosten, daher muss die Gegenseite Eure Geschäftsgebühr + Ausl. + MwSt nicht zahlen. Dies bedeutet dass die Die VG, TG, EG, Auslagen + MwSt + GK festsetzen lässt gegen den Gegner ohne Anrechnung.

Der Mandant muss dann die Geschäftsgebühr (da natürlich nur die 1/2), die Ausl. + MwSt leider selbst tragen.
Cindy_Knopf
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#9

05.03.2020, 08:26

:thx :thx :thx
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