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tinewepunkt
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#1
18.02.2020, 12:13
Huhu ihr Lieben,
ich möchte unsere Kosten gegenüber unserem Mandanten festsetzen lassen. Gibt es das auch direkt bei RA-Micro als Textbaustein bzw. kann man dies auch direkt mit dem Programm machen? Ich bin bisher nicht fündig geworden.
Lieben Dank schon mal für Eure Hilfe!
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skugga
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Foreno-Inventar
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#2
18.02.2020, 12:15
Klar, unter Gebühren - Kostenfestsetzungsanträge - Kostenfestsetzung, im aufpoppenden Fenster Vergütungsfestsetzung § 11 RVG.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Dany1981
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#3
18.02.2020, 12:16
Hi, schau einfach mal bei den normalen KFAs, da steht etwa in der Mitte bei der Auswahl Vergütungsfestsetzungsantrag § 11 RVG.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
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tinewepunkt
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#4
18.02.2020, 12:20
Aah, danke.
Wenn man den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)