Kostenfestsetzungsantrag

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Jeana
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#1

14.02.2020, 10:59

Folgendes:

Wir waren Kläger:

Protokoll vom LG

Es gab eine Gerichtsverhandlung. Nach einer kleinen Unterbrechung schließen die Parteien auf Vorschlag des Gerichts folgenden Vergleich

Vergleich:

1. Der Beklagte bezahlt an den Kläger zur Abgeltung der streitgegenständlichen Ansprüche 500,00 €.
2. Von den Kosten des Rechtsstreit und dieses Vergleichs haben der Kläger 9/10 und der Beklagte 1/10 zu tragen.

Beschluss:

Der Streitwert wird festgesetzt auf bis zu 6000,00 €. Der Vergleich hat keinen Mehrwert.
Soll Kostenfestsetzungsantrag bei Gericht stellen.

Wie mach ich das?

Sind da vorherige Rechnung relevant?

Könnten man mir das genau erklären? :thx
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Adora Belle
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#2

14.02.2020, 11:08

Du meldest Eure Kosten für das Verfahren an. Das Gericht nimmt die Ausgleichung der Kosten (9/10 zu 1/10) vor.

Bist Du ausgelernt?
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skugga
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#3

14.02.2020, 11:12

Bei einer Kostentragungspflicht von 9/10 für den Kläger würde ich mir aber erstmal überlegen, überhaupt einen KAA zu stellen, bis nicht die Beklagtenseite ihren eingereicht hat...
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#4

14.02.2020, 11:26

Mit der Ansage
Jeana hat geschrieben:
14.02.2020, 10:59
Soll Kostenfestsetzungsantrag bei Gericht stellen.
stellt sich wohl die Frage nicht.
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skugga
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#5

14.02.2020, 11:48

Adora Belle hat geschrieben:
14.02.2020, 11:26
Mit der Ansage
Jeana hat geschrieben:
14.02.2020, 10:59
Soll Kostenfestsetzungsantrag bei Gericht stellen.
stellt sich wohl die Frage nicht.
Da wär ich mir nicht so sicher - ich habe schon entsprechende Arbeitsaufträge von Chefs bekommen, war aber widerspenstig. ;)
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Jeana
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#6

14.02.2020, 12:06

Das war die Ansage von meinem Chef. Stellen Sie Kostenfestsetzungantrag bei Gericht.
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#7

14.02.2020, 12:14

Jeana hat geschrieben:
14.02.2020, 12:06
Das war die Ansage von meinem Chef. Stellen Sie Kostenfestsetzungantrag bei Gericht.
Sollte Dein Chef Einwänden seiner Angestellten gegenüber zugänglich sein, dann sprich ihn nochmal drauf an. Nach der Kostenquotelung ist Eure Mandantschaft nämlich die Partei, die nach der Kostenausgleichung Kosten an die Gegenseite zu erstatten hat. Insofern würde ich mich jetzt an Eurer Stelle nicht darum reißen, den Antrag zu stellen, bevor nicht die Gegenseite ihren gestellt hat.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#8

14.02.2020, 13:41

Vielen Dank erstmal. Ich spreche Ihn mal drauf an
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