Abschlussrechnung mit Einigungsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Jeana
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#1

14.02.2020, 10:22

Folgender Sachverhalt:

Wir haben ein Berufungssache gehabt.

Wir haben da schon mal eine Vorschussrechnung gestellt.

3200
3202
7002
7000
7003
7005
7008

wurde auch bezahlt.

Jetzt soll ich eine Abschlussrechnung erstellen.

Führe da ich nochmal alles auf?
Plus Einigungsgebühr? Welche Einigungsgebühr? Welche Ziffer?
Und ziehe ich dann den bereits bezahlten Betrag ab?

Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Hab irgendwie nen Hänger.
Jeana
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#2

14.02.2020, 10:32

Noch kurz was dazu es liegt ein Vergleichsmehrwert vor, muss man da was beachten
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#3

14.02.2020, 10:42

Definitiv musst du nochmal alles aufführen. Erst recht, wenn ein Mehrwert vorliegt. Dann bekommst du doch aus dem Mehrwert auch noch die 3201.

Also

3200 aus anhängigem Teil
3201 aus nicht anhängigem Teil
3202 aus allem
1004 aus anhängigem Teil
1000 aus nicht anhängigem Teil

+ P&T und MWST ...
Es grüßt

die Schlappe
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#4

14.02.2020, 10:43

"nicht anhängigem Teil" meint natürlich den Mehrwert.
"aus allem" meint anhängigen und nicht anhängigen Teil.
Und am Ende natürlich die bereits geleistete Zahlung abziehen.
Es grüßt

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Jeana
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#5

14.02.2020, 10:52

aber was bezahlt wurde. ziehe ich auch ab?
Jeana
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#6

14.02.2020, 11:10

sorry überlesen
Jeana
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#7

14.02.2020, 12:04

Vielen lieben Dank
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