KFA erlassen; Nachfestsetzung vergessenen Erhöhungsgebühr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Anahid
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#21

11.02.2020, 13:38

Eine Erhöhung sehe ich bei der Konstellation nicht. Die Beklagten sind ja nicht Gesamtschuldner. Die Frage ist, wann der Anwalt beauftragt wurde, den Beklagten B zu vertreten.

Fakt ist: Ihr habt A verklagt = den falschen Beklagten. Dann wurde die Klage gegen A zurückgenommen (oder für erledigt erklärt) und B in Anspruch genommen. Wenn die Beauftragung des Anwalts durch B erst erfolgte, als das Mandat von A bereits durch die Klagerücknahme gegen diesen Beklagten erledigt war, dann besteht hier tatsächlich die Möglichkeit, dass die Kosten doppelt angefallen sind.

Ansonsten gibt es keine Erhöhungsgebühr, sondern die Streitwerte wären zu addieren.
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#22

11.02.2020, 13:41

Anahid hat geschrieben:
11.02.2020, 13:38
Eine Erhöhung sehe ich bei der Konstellation nicht. Die Beklagten sind ja nicht Gesamtschuldner. Die Frage ist, wann der Anwalt beauftragt wurde, den Beklagten B zu vertreten.

Fakt ist: Ihr habt A verklagt = den falschen Beklagten. Dann wurde die Klage gegen A zurückgenommen (oder für erledigt erklärt) und B in Anspruch genommen. Wenn die Beauftragung des Anwalts durch B erst erfolgte, als das Mandat von A bereits durch die Klagerücknahme gegen diesen Beklagten erledigt war, dann besteht hier tatsächlich die Möglichkeit, dass die Kosten doppelt angefallen sind.

Ansonsten gibt es keine Erhöhungsgebühr, sondern die Streitwerte wären zu addieren.
hätt ich doch gewartet, bis du wieder da bist. :sad:
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#23

11.02.2020, 14:29

icerose hat geschrieben:
11.02.2020, 13:41
hätt ich doch gewartet, bis du wieder da bist. :sad:
:knutsch
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