Hallo ihr Lieben,
Thema Streitwertprüfung. Für das Berufungsverfahren wurde der SW auf 31.000,00 € festgesetzt. Für die NZB auf 39.980,00€. Die NZB wurde nicht begründet, weswegen mir in Bezug auf den Streitwert auch keine weiteren Informationen vorliegen.
Weiß jemand von euch, wie es zu einer Differenz von 7.980,00€ kommen kann?
Ich und meine Kolleginnen stehen auf dem Schlauch
Danke vorab!
Streitwerterhöhung Nichtzulassungsbeschwerde
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Sehr hilfreich, Danke. Man ist manchmal so sehr in einer Fragestellung drin, dass man den Wald voller Bäume nicht mehr sieht und da kann es gut sein, dass anderen Kolleginnen hierzu noch etwas einfällt
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Wir können das doch aber nicht beurteilen, ohne den Sachverhalt zu kennen bzw. was ggf. so alles beantragt wurde.Sabrinchen2009 hat geschrieben: ↑11.02.2020, 13:48Sehr hilfreich, Danke. Man ist manchmal so sehr in einer Fragestellung drin, dass man den Wald voller Bäume nicht mehr sieht und da kann es gut sein, dass anderen Kolleginnen hierzu noch etwas einfällt
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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Es wurde nichts beantragt. Es wurde schlussendlich die NZB fristgerecht eingereicht und später wieder zurückgenommen. Nun wurde ein Beschluss erlassen in welchem der SW festgesetzt wurde und mehr ist nicht passiert.
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Wir wissen aber doch nicht mal, ob es um Baumängel geht oder um Nachbarschaftsstreit oder Kfz-Kauf. Da hat Anahid ganz recht.
Übrigens beträgt die Differenz nicht 7.890 €, sondern 8.890 €. Das eine wie das andere ist aber keine Summe, die für irgendwas typisch wär.
Übrigens beträgt die Differenz nicht 7.890 €, sondern 8.890 €. Das eine wie das andere ist aber keine Summe, die für irgendwas typisch wär.