Oh man jetzt lese ich es auch Danke für den Hinweis, das änder ich schnell um. Aber sonst geht meine Argumentation so von der Logik durch oder hab ich da nen Bock drin?
Reisekosten KFA
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Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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Dann denn letzten Satz entsprechend ändern.
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Schon passiert
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Ich stehe momentan auch auf dem Schlauch. Vll könnt ihr mir kurz helfen.
Kläger und beauftragter RA sind am dritten Ort (Norddeutschland). Geklagt wurde in Süddeutschland. Es fanden 2 Termine statt. GE-Anwalt macht Reisekosten wie folgt geltend: für Termin 1 Fahrtkosten mit Auto - für Termin 2 Reisekosten über DB. Kann ich hier was monieren?
Kläger und beauftragter RA sind am dritten Ort (Norddeutschland). Geklagt wurde in Süddeutschland. Es fanden 2 Termine statt. GE-Anwalt macht Reisekosten wie folgt geltend: für Termin 1 Fahrtkosten mit Auto - für Termin 2 Reisekosten über DB. Kann ich hier was monieren?
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Was ist GE? Wer macht diese Kosten geltend, der Kläger?
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Wenn der Kläger und sein Anwalt (wobei ich hier davon ausgehe, dass der Anwalt dann am Wohnort des Klägers ist) aus Norddeutschland in Süddeutschland klagen, sind Reisekosten grundsätzlich erstattungsfähig. Ob der mit der Bahn oder dem Auto anreist, bleibt dem Anwalt selbst überlassen. Da kannst Du rein gar nichts machen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
ja. sorry für das undeutliche schreiben. GE = Gegner, in meinem Fall der Kläger.Adora Belle hat geschrieben: ↑16.03.2020, 13:00Was ist GE? Wer macht diese Kosten geltend, der Kläger?
Gibt es da nichts, dass man darauf achten muss, die Kosten nicht in die Höhe zu treiben? Bahn ist definitiv günstiger als PKW.Anahid hat geschrieben: ↑16.03.2020, 17:33Wenn der Kläger und sein Anwalt (wobei ich hier davon ausgehe, dass der Anwalt dann am Wohnort des Klägers ist) aus Norddeutschland in Süddeutschland klagen, sind Reisekosten grundsätzlich erstattungsfähig. Ob der mit der Bahn oder dem Auto anreist, bleibt dem Anwalt selbst überlassen. Da kannst Du rein gar nichts machen.
Der Kläger ist eine Firma, großes Unternehmen. Gibt es da Rechtsprechung, dass Anwalt am Prozessort hätte gewählt werden können/müssen?
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Nein, das ist alles Schnee von gestern. Und Bahn dürfte kaum günstiger sein als PKW, weil der RA berechtigt ist, 1. Klasse zu reisen. Und ohnehin ist der RA frei in der Wahl des Verkehrsmittels. Allenfalls bei Flugzeug muss man Kosten vs. Zeitersparnis abwägen.
Den Grundsatz hat @Anahid schon beschrieben.
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