Mahn- & Vollstreckungsbescheid über beA
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Der Chef muss nicht signieren, wenn er selbst aus seinem eigenen Postfach sendet.
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jupp, das macht er, er muss sich den MB ja eh anguckenAdora Belle hat geschrieben: ↑23.01.2020, 10:47Der Chef muss nicht signieren, wenn er selbst aus seinem eigenen Postfach sendet.
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Per beA wird aber doch nur die eda-Datei versandt. Wie kann er sich die denn angucken?paralegal6 hat geschrieben: ↑23.01.2020, 10:49jupp, das macht er, er muss sich den MB ja eh anguckenAdora Belle hat geschrieben: ↑23.01.2020, 10:47Der Chef muss nicht signieren, wenn er selbst aus seinem eigenen Postfach sendet.
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Jetzt mal ne ganz blöde Frage : Kann man diese eda-Dateien gar nicht öffnen?sh161 hat geschrieben: ↑23.01.2020, 11:39Per beA wird aber doch nur die eda-Datei versandt. Wie kann er sich die denn angucken?paralegal6 hat geschrieben: ↑23.01.2020, 10:49jupp, das macht er, er muss sich den MB ja eh anguckenAdora Belle hat geschrieben: ↑23.01.2020, 10:47Der Chef muss nicht signieren, wenn er selbst aus seinem eigenen Postfach sendet.
Hab das mal irgendwann versucht, das ging aber bei uns nicht, weil uns das entsprechende Programm dazu fehlte. Ich hab das direkt an unsere IT weitergeleitet, die sich darum bis heute nicht gekümmert hat.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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Hallo, paralegal6,
wenn der Chef aus seinem Postfach sendet, braucht er nicht signieren. Der Versand aus seinem Postfach (was ja auch nur er selbst machen darf) ist schon eine Signatur.
Wenn du senden sollst, muss er den MBA signieren.
wenn der Chef aus seinem Postfach sendet, braucht er nicht signieren. Der Versand aus seinem Postfach (was ja auch nur er selbst machen darf) ist schon eine Signatur.
Wenn du senden sollst, muss er den MBA signieren.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Ja, doch mit 'nem Texteditor (WordPad o. ä.) kann man das öffnen. Aber darüber kann man mMn nicht den MB kontrollieren.Coco Lores hat geschrieben: ↑23.01.2020, 12:44Jetzt mal ne ganz blöde Frage : Kann man diese eda-Dateien gar nicht öffnen?
Hab das mal irgendwann versucht, das ging aber bei uns nicht, weil uns das entsprechende Programm dazu fehlte. Ich hab das direkt an unsere IT weitergeleitet, die sich darum bis heute nicht gekümmert hat.
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du kannst es ausdrucken, da ist dann halt nur ein Balken drüber nicht zum Versand öÄ
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Ich häng mich mal hier an mit meiner Frage.
Schickt irgendwer von Euch einen
1. mit RA-Micro erstellten Mahnbescheid
2. aus RA-Micro raus als EDA
3. übers beA an die Mahngerichte?
Ich hab bisher den Mahnbescheid auf online-mb erstellt und dann die runtergeladene EDA-Datei direkt in das beA-Postfach hochgeladen. Nun wollen wir aber wie oben vorgehen. Dh wir wollen 2 Dinge gleichzeitig ändern.
Ist es richtig, dass ich dafür zwingend eine Kennziffer vom Mahngericht benötige?
Kann mir einer einen kurzen Walk-Through geben, was ich bei RA-Micro wo einstellen muss?
In meiner grenzenlosen Naivität dachte ich, ich könnte aus einem bestehenden FoKo einen MB generieren mit ein paar Klicken, aber das war wohl zu viel gewollt.
Schickt irgendwer von Euch einen
1. mit RA-Micro erstellten Mahnbescheid
2. aus RA-Micro raus als EDA
3. übers beA an die Mahngerichte?
Ich hab bisher den Mahnbescheid auf online-mb erstellt und dann die runtergeladene EDA-Datei direkt in das beA-Postfach hochgeladen. Nun wollen wir aber wie oben vorgehen. Dh wir wollen 2 Dinge gleichzeitig ändern.
Ist es richtig, dass ich dafür zwingend eine Kennziffer vom Mahngericht benötige?
Kann mir einer einen kurzen Walk-Through geben, was ich bei RA-Micro wo einstellen muss?
In meiner grenzenlosen Naivität dachte ich, ich könnte aus einem bestehenden FoKo einen MB generieren mit ein paar Klicken, aber das war wohl zu viel gewollt.
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So naiv ist das nicht, Du kannst einen MB aus dem Foko generieren. Je besser und vollständiger das Foko angelegt ist um so einfacher ist der MB.
Und per beA verschicken klappt bei uns auch über RA-Micro, wenn auch mit leichtem Umweg wegen "Verständigungsproblemen" beider Programme.
Ja, Du benötigst eine Kennziffer vom für die Kanzlei zuständigen Mahngericht. Antrag ans Mahngericht, für Kanzlei XYZ, vertreten durch.... mit Anschrift und Bankverbindung und dem höchsten Ausbaugrad (127? - muss ich im Büro nachsehen) stellen.
Dann bei RA-Micro unter E-Mahnverfahren die Kennziffer in den Einstellungen hinterlegen und Übermittlungsweg per beA einstellen. Ideal ist es, wenn der zuständige Anwalt die beA-Karte auch bei RA-Micro hinterlegt hat, so dass er/sie als Absender eingetragen werden kann.
Und per beA verschicken klappt bei uns auch über RA-Micro, wenn auch mit leichtem Umweg wegen "Verständigungsproblemen" beider Programme.
Ja, Du benötigst eine Kennziffer vom für die Kanzlei zuständigen Mahngericht. Antrag ans Mahngericht, für Kanzlei XYZ, vertreten durch.... mit Anschrift und Bankverbindung und dem höchsten Ausbaugrad (127? - muss ich im Büro nachsehen) stellen.
Dann bei RA-Micro unter E-Mahnverfahren die Kennziffer in den Einstellungen hinterlegen und Übermittlungsweg per beA einstellen. Ideal ist es, wenn der zuständige Anwalt die beA-Karte auch bei RA-Micro hinterlegt hat, so dass er/sie als Absender eingetragen werden kann.
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- Adora Belle
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Super, danke bis dahin. Also erstmal Kennziffer beantragen. Die anderen Anforderungen sind erfüllt. Wie ginge es denn dann weiter?