Gegenstandswert bei Streit um Heckenschnitt
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Kurze Frage.
Wenn ich eine ZV-Androhung abrechne, rechnet ihr diese Gebühren mit oder ohne Mehrwersteuer? Meine Arbeitskollegin meint die Kosten für das Verfahren müssten ohne Mehrwertsteuer abgerechnet werden.
Wenn ich eine ZV-Androhung abrechne, rechnet ihr diese Gebühren mit oder ohne Mehrwersteuer? Meine Arbeitskollegin meint die Kosten für das Verfahren müssten ohne Mehrwertsteuer abgerechnet werden.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Gegenüber dem Mandanten ist immer mit MwSt abzurechnen. Ob bei der Gegenseite MwSt mit einzufordern ist oder nicht richtet sich danach, ob Euer Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.