Hallo zusammen,
kann ich oben genannten Antrag elektronisch mit dem Scan der Vollmacht einreichen oder muss das - ggf. wegen der Vollmacht - in Papier geschehen?
Die Profis entschuldigen bitte diese doofe Frage, aber wir machen eigentlich so gar kein Strafrecht.
Liebe Grüße und Danke schon mal.
Antrag auf Aussetzung der Reststrafe...
- Adora Belle
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Grds genügt für alles was Strafrecht ist, jedenfalls auf Verteidigerseite, die anwaltlich versicherte Bevollmächtigung.
Nach meiner Erfahrung tut sich Moabit aber noch schwer mit dem beA, obwohl sie empfangsbereit sind. Ich bin wieder zum (Computer)Fax zurückgekehrt, weil ich da sicherer bin, dass es ankommt und gelesen wird.
Nach meiner Erfahrung tut sich Moabit aber noch schwer mit dem beA, obwohl sie empfangsbereit sind. Ich bin wieder zum (Computer)Fax zurückgekehrt, weil ich da sicherer bin, dass es ankommt und gelesen wird.
- icerose
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Danke, Adora Belle. Der Antrag soll ans LG Offenburg gehen. Sind die fitter, was das beA angeht?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- Adora Belle
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Keine Ahnung, das müsstest Du bitte selbst recherchieren.
- icerose
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Falls sich das noch jemand fragt: Ja, so ein Antrag kann elektronisch eingereicht werden, aber man hätte es doch lieber als Fax.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück