Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Schuldner hat auf unser Mahnschreiben hin die Hauptforderung an die Mandantschaft gezahlt. Im Verwendungszweck wurde die Rg.-Nr. angegeben, ich habe die Zahlung daher auf die HF gebucht.
Ich möchte jetzt einen MB machen über die offenen RA-Gebühren. Wenn ich jetzt in RA-Micro einen MB erstellen will, meckert das Programm, dass die Hauptforderung bezahlt ist und der MB daher nicht gemacht werden kann.
Hat jemand eine Idee??
Würdet ihr die Gebühren als RA-Gebühren (Katalognummer 24) angeben oder lieber irgendetwas mit Verzugsschaden (welche Katalognummer wäre das dann?)?
Noch eine Frage:
Anrechnung ja oder nein?
(ich würde zu keine Anrechnung tendieren, da es sich auf eine gesonderte Forderung bezieht).
Vielen Dank!
MB über RA-Gebühren nach Zahlung Hauptforderung
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1994
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
Da HF gezahlt ist, würde ich als erstes den Schuldner noch einmal anschreiben und mit kurzer Frist auffordern, auch die RA-Gebühren wg. Verzug zu zahlen, um Mahnverfahren und die dadurch entstehenden Kosten zu vermeiden.
Wenn MB beantragt werden muss, würde ich Nr. 24 nehmen, da RA-Gebühren zur HF werden. Aus dem Grund würde ich auch die Anrechnung verneinen.
Wenn MB beantragt werden muss, würde ich Nr. 24 nehmen, da RA-Gebühren zur HF werden. Aus dem Grund würde ich auch die Anrechnung verneinen.
- 148
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 697
- Registriert: 14.08.2012, 08:13
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Feldhamster hat geschrieben: ↑14.01.2020, 20:32Da HF gezahlt ist, würde ich als erstes den Schuldner noch einmal anschreiben und mit kurzer Frist auffordern, auch die RA-Gebühren wg. Verzug zu zahlen, um Mahnverfahren und die dadurch entstehenden Kosten zu vermeiden.
Wenn MB beantragt werden muss, würde ich Nr. 24 nehmen, da RA-Gebühren zur HF werden. Aus dem Grund würde ich auch die Anrechnung verneinen.
aufgefordert habe ich schon, leider ist die Frist abgelaufen und kein Geld ist da
Danke schonmal für Deine Antwort
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1084
- Registriert: 19.06.2012, 20:38
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Wohnort: NRW
Anzurechnen ist da nix, weil es eine Hauptforderung ist.
Für das Mahnverfahren entstehen ja wieder neue Gebühren, die automatisch vom zuständigen AG festgesetzt werden. Ansonsten trägst du ja bei Anwaltsgebühren weiter unten im Formular gar nix mehr ein, daher auch keine Anrechnung
Für das Mahnverfahren entstehen ja wieder neue Gebühren, die automatisch vom zuständigen AG festgesetzt werden. Ansonsten trägst du ja bei Anwaltsgebühren weiter unten im Formular gar nix mehr ein, daher auch keine Anrechnung
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12465
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
Ja, ich. Mach den MBA einfach im online-mahnantrag, speichere die eda-Datei auf deinem Rechner, zieh sie so in die Akte und dann kann über beA versendet werden.
Und angerechnet wird in diesem Fall nix.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück