Drittschuldner hat die Gerichtskosten nicht mit überwiesen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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#1

02.01.2020, 13:56

Hallo zusammen,

ich hatte eine Kontopfändung veranlasst, wo auch die Drittschuldnerin Zahlung geleistet hat mit dem Vermerk in der Überweisung Pfändung vom 21.11.2019, Vollzahlung. Mir fällt immer mehr auf, dass die Rechtspfleger die EUR 20,00, die für den Pfändungs- und Überweisungsantrag anfallen auf Seite 9 gar nicht mehr eintragen. Die Drittschuldnerin hat alles bis auf eben diese EUR 20,00 überwiesen. Das generell EUR 20,00 dafür anfallen, muss die Bank doch auch wissen, oder :kopfkratz ? Die werden den Vorgang somit als erledigt ansehen, aber ich habe ja noch einen Anspruch auf diese EUR 20,00. Kann ich die mit Beifügung der Kopie der Gerichtskostenrechnung nicht noch nachfordern? Oder können die sich drauf berufen, dass es im Pfüb nicht vermerkt ist. Stehe gerade etwas auf dem Schlauch.

Danke
Liebe Grüße

Sylvia

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samsara
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#2

02.01.2020, 14:00

Ich trag´ die EUR 20,00 immer selbst in das Formular ein. Wurde bislang auch noch nie beanstandet.
pitz
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#3

02.01.2020, 14:06

Ich hab da auch schon gute Erfahrungen damit gemacht, mit dem entsprechenden Sachbearbeiter des DS (Banken) zu telefonieren und im Anschluss ein Schreiben per Fax zu senden. In einem Fall hat die Bank das offensichtlich an den Schuldner weitergereicht und dieser hat das selbst überwiesen, ansonsten kam das vom DS. Scheint mir für alle Beteiligten das einfachste und zeit- und kostensparenste Modell zu sein, da die Kosten ja feststehen und bekannt sind.
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#4

02.01.2020, 14:42

Das Problem ist nur immer, dass die Banken, die ihre Zentrale ausgesourct haben nie telefonisch erreichbar sein wollen. Es findet sich auch keine Telefonnummer. Bei dieser Sparkasse nicht mal eine Faxnummer :motz
Liebe Grüße

Sylvia

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#5

02.01.2020, 14:44

samsara hat geschrieben:
02.01.2020, 14:00
Ich trag´ die EUR 20,00 immer selbst in das Formular ein. Wurde bislang auch noch nie beanstandet.
Dann mache ich das in Zukunft wohl auch besser.
Liebe Grüße

Sylvia

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samsara
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#6

02.01.2020, 14:55

Schick der Bank doch einfach eine Forderungsaufstellung mit dem Hinweis, dass leider versäumt wurde, auch die für den Pfüb angefallenen Kosten i.H.v. EUR 20,00 zu überweisen.
pitz
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#7

02.01.2020, 14:57

samsara hat geschrieben:
02.01.2020, 14:55
Schick der Bank doch einfach eine Forderungsaufstellung mit dem Hinweis, dass leider versäumt wurde, auch die für den Pfüb angefallenen Kosten i.H.v. EUR 20,00 zu überweisen.
Das Wort fehlte in meinem obigen Post... :pfeif
pitz hat geschrieben:
02.01.2020, 14:06
Ich hab da auch schon gute Erfahrungen damit gemacht, mit dem entsprechenden Sachbearbeiter des DS (Banken) zu telefonieren und im Anschluss ein Schreiben nebst Forderungsaufstellung per Fax zu senden. In einem Fall hat die Bank das offensichtlich an den Schuldner weitergereicht und dieser hat das selbst überwiesen, ansonsten kam das vom DS. Scheint mir für alle Beteiligten das einfachste und zeit- und kostensparenste Modell zu sein, da die Kosten ja feststehen und bekannt sind.
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#8

02.01.2020, 14:59

GVZ-Schickerin hat geschrieben:
02.01.2020, 14:42
Das Problem ist nur immer, dass die Banken, die ihre Zentrale ausgesourct haben nie telefonisch erreichbar sein wollen. Es findet sich auch keine Telefonnummer. Bei dieser Sparkasse nicht mal eine Faxnummer :motz
Hast du kein Bestätigungsschreiben von dem DS erhalten, in dem mitgeteilt wird, dass der PfÜB erhalten ist und die Zahlung auf Konto xy veranlasst werden wird? Da steht doch meist der*die Zuständige drauf? :kopfkratz
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#9

02.01.2020, 15:00

pitz hat geschrieben:
02.01.2020, 14:06
Ich hab da auch schon gute Erfahrungen damit gemacht, mit dem entsprechenden Sachbearbeiter des DS (Banken) zu telefonieren und im Anschluss ein Schreiben per Fax zu senden. In einem Fall hat die Bank das offensichtlich an den Schuldner weitergereicht und dieser hat das selbst überwiesen, ansonsten kam das vom DS. Scheint mir für alle Beteiligten das einfachste und zeit- und kostensparenste Modell zu sein, da die Kosten ja feststehen und bekannt sind.
Dann hast Du immer Glück gehabt. Ich habe jetzt zwar nicht direkt mit der Sachbarbeiterin sprechen können, sondern die aus der Zentrale hat mit der gesprochen. Aber mir wurde gesagt, da die EUR 20,00 nicht auf dem Formular vermerkt wurden, muss die Sachbearbeiterin erstmal mit dem Chef sprechen, ob das überhaupt noch nachgefordert werden darf. Ich meine ich habe ja eine Kostenrechnung. Sparkassen sind aber auch manchmal zu blöd. Naja mal sehen, ob ich die Kosten noch bekomme. Habe in der Vergangenheit nie was ausgefüllt hinsichtlich der EUR 20,00. Hatte sowas echt noch nie.
Liebe Grüße

Sylvia

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#10

02.01.2020, 15:03

pitz hat geschrieben:
02.01.2020, 14:59
GVZ-Schickerin hat geschrieben:
02.01.2020, 14:42
Das Problem ist nur immer, dass die Banken, die ihre Zentrale ausgesourct haben nie telefonisch erreichbar sein wollen. Es findet sich auch keine Telefonnummer. Bei dieser Sparkasse nicht mal eine Faxnummer :motz
Hast du kein Bestätigungsschreiben von dem DS erhalten, in dem mitgeteilt wird, dass der PfÜB erhalten ist und die Zahlung auf Konto xy veranlasst werden wird? Da steht doch meist der*die Zuständige drauf? :kopfkratz
Da steht nur Marktservice Pfändungen. Weder Telefonnummer noch Faxnummer. Die Dame von der Zentrale hatte jetzt das Sprachrohr gemacht. Ist echt bekloppt. Bloß nicht erreichbar sein, man könnte ja Fragen beantworten müssen.
Liebe Grüße

Sylvia

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