Hallo zusammen,
wir haben einen Kaufvertrag über ein Grundstück in Bremerhaven beurkundet.
Dazu brauche ich wohl eine Genehmigung bzw. ein Negativzeugnis nach § 99a WHG. Kann mir jemand sagen, welche Behörde hierfür zuständig ist?
Liebe Grüße,
noto-fee
Genehmigung nach § 99a WHG
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Das müsste sein dieselbe Behörde sein, die auch für das Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB zuständig ist:
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Ansgaritorstrasse 2, 28195 Bremen.
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Ansgaritorstrasse 2, 28195 Bremen.