Ausfüllhilfe Sepa Lastschriftmandat Gerichtskosten

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Rosenstrauß
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#1

16.12.2019, 11:29

Hallo zusammen,

wahrscheinlich stehe ich "nur" total auf dem Schlauch, aber ich komme hier gerade nicht weiter:

wir wollen schnell-schnell noch Klage einreichen und die GK dazu auch ganz schnell bezahlen, alles noch vor Weihnachten am besten; die LJK Bamberg hat einen schönen Vordruck zur Erteilung eines Lastschriftmandates, aber ich komme nicht zurecht:

1. Absender: hier würden wir die Mandantschaft eintragen
2. Kassenzeichen/Rechnungsnummer: habe ich doch noch gar nicht :kopfkratz
3. Anschrift Justizbehöre: wer kommt da rein? die LJK?
4. Gericht/gerichtliches Aktenzeichen: wir würden die Klage gleich persönlich zur Registratur bringen, dann bekommen wir ja das ger. Az. und müssen es auf dem Vordruck nur ergänzen, richtig?

wir dachten nun daran, das Lastschriftmandat ausgefüllt an die Klage anzuhängen, ist das so überhaupt richtig? dann würde doch die Kostenstelle auch gleich die Rechnungsnummer eintragen können.
Werden die Kosten dann sofort eingezogen und die Zustellung kann damit beginnen? Oder wie müssen wir uns den Ablauf vorstellen?

hier ist der Vordruck zu finden:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... zial_1.php

natürlich erreiche ich telefonisch jetzt niemanden.

1000-Dank euch allen schonmal! :knutsch
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Anahid
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#2

16.12.2019, 12:29

Ihr könnt für das Konto Eures Mandanten gar kein Lastschriftmandat erteilen; das kann nur der Mandant. Wenn das so eilig ist, soll der die Gerichtskosten an Euch zahlen und Du erteilst in der Klageschrift Lastschrifteinzugesermächtigung vom Kanzleikonto. Klappt wunderbar. Ausgefüllt werden muss da nix.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

16.12.2019, 12:34

Klar, wir hätten das Formular für den Mandanten vorausgefüllt und er hätte das selbstverständlich selbst unterschrieben ;)
Uns hätte trotzdem interessiert, wie das ausgefüllt wird, falls wir es dann mal brauchen.

D.h. also nur der abgeänderte Standard-Satz am Anfang der Klage "Die Gerichtskosten iHv XX bitten wir mittels Lastschriftverfahren von unserem Kanzleikonto einzuziehen."? Klingt schon fast zu einfach ;)
Und wie schnell wird dann eingezogen?
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#4

16.12.2019, 12:40

Rosenstrauß hat geschrieben:
16.12.2019, 12:34
D.h. also nur der abgeänderte Standard-Satz am Anfang der Klage "Die Gerichtskosten iHv XX bitten wir mittels Lastschriftverfahren von unserem Kanzleikonto einzuziehen."?
Ja, das heißt das und ich druck das allerdings immer fett, damit es auffällt. Führt dazu, dass die Klage sofort zugestellt wird. Einzug erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche (wahrscheinlich mit den Feiertagen etwas später).

Falls Ich das Sepa-Mandat mal benötigen solltet (ich habs noch nie gebraucht):

1. ja - wenns vom Konto des Mandanten abgehen soll
2. freilassen
3. das Gericht, bei dem die Klage eingereicht wird
4. ja
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#5

16.12.2019, 12:43

Ich danke dir!!! :huepf

und werde berichten, wie's geklappt hat
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#6

16.12.2019, 12:48

Mach das ;) Aber hier in Bayern klappt das eigentlich ganz gut. :mrgreen:
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