Hallo zusammen,
ich habe nach der Drittauskunft einen Pfüb beantragt, welcher erlassen und zugestellt wurde. Ein Drittschuldner (Bank) teilt mir mit, dass es sich um ein Mietkautionssparbuch handelt. Und zur Auszahlung des Guthabens aus einem gepfändeten Sparkonto die Vorlage des Sparkassenbuchs erforderlich sei.
Wie komme ich jetzt an das Sparbuch ran? Gibt es dort Möglichkeiten? Ich hatte auf Seite 5 unter Punkt 6 um Herausgabe an den GVZ gebeten. (Herausgabe an den zuständigen Sequester von Wertpapieren aus der Sonder- und Drittverwaltung samt dem Miteigentumsanteil von Stücken im Sammelbestand sowie Zahlung, Gutschrift und Auskehr von Wertpapiererträgen.)
Wie muss ich weiterverfahren?
Hier komme ich nur weiter über das Sparbuch. Das Konto (weiterer Drittschuldner) wurde gekündigt, und die Wohnungsgesellschaft (auch weiterer Drittschuldner) ist nur der Verwalter des Objektes und pfändet selbst gegen den Schuldner.
Muss ich für die Herausgabepfändung des Sparbuchs das Formular nutzen? Und wenn ja, unter welchen Punkten!?
Für jede Anregung wäre ich dankbar.
LG
Herausgabe Sparbuch pfänden
- icerose
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Guten Morgen,
du musst wissen, wo sich das Sparbuch befindet. Dort schickst du einen GVZ hin. Auftrag per gewohntem Formular, unter O. (Das musste ich bisher noch nicht machen, würde es aber so tun.)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- icerose
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Der Pfüb muss nicht mit, aber die Drittschuldnererklärung kannst du dem GVZ vorlegen.
Den entsprechenden Antrag würde ich etwa so formulieren:
"Pfändung (Wegnahme) Sparbuch der Bank ..., ggf. Nr. " - da musst du schauen, was in der Drittschuldnererklärung dazu steht.
Den entsprechenden Antrag würde ich etwa so formulieren:
"Pfändung (Wegnahme) Sparbuch der Bank ..., ggf. Nr. " - da musst du schauen, was in der Drittschuldnererklärung dazu steht.
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