Herausgabe Sparbuch pfänden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Trine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 337
Registriert: 20.07.2018, 12:41
Beruf: ReFa

#1

04.12.2019, 09:16

Hallo zusammen,

ich habe nach der Drittauskunft einen Pfüb beantragt, welcher erlassen und zugestellt wurde. Ein Drittschuldner (Bank) teilt mir mit, dass es sich um ein Mietkautionssparbuch handelt. Und zur Auszahlung des Guthabens aus einem gepfändeten Sparkonto die Vorlage des Sparkassenbuchs erforderlich sei.

Wie komme ich jetzt an das Sparbuch ran? Gibt es dort Möglichkeiten? Ich hatte auf Seite 5 unter Punkt 6 um Herausgabe an den GVZ gebeten. (Herausgabe an den zuständigen Sequester von Wertpapieren aus der Sonder- und Drittverwaltung samt dem Miteigentumsanteil von Stücken im Sammelbestand sowie Zahlung, Gutschrift und Auskehr von Wertpapiererträgen.)

Wie muss ich weiterverfahren?

Hier komme ich nur weiter über das Sparbuch. Das Konto (weiterer Drittschuldner) wurde gekündigt, und die Wohnungsgesellschaft (auch weiterer Drittschuldner) ist nur der Verwalter des Objektes und pfändet selbst gegen den Schuldner.

Muss ich für die Herausgabepfändung des Sparbuchs das Formular nutzen? Und wenn ja, unter welchen Punkten!?

Für jede Anregung wäre ich dankbar. :wink2

LG
:thx
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#2

04.12.2019, 09:24

Guten Morgen,
Trine hat geschrieben:
04.12.2019, 09:16
für die Herausgabepfändung des Sparbuchs
du musst wissen, wo sich das Sparbuch befindet. Dort schickst du einen GVZ hin. Auftrag per gewohntem Formular, unter O. (Das musste ich bisher noch nicht machen, würde es aber so tun.)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Trine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 337
Registriert: 20.07.2018, 12:41
Beruf: ReFa

#3

04.12.2019, 09:38

Na ich hoffe, dass sich das Sparbuch bei dem Schuldner befindet.

Und wie muss dann mein Antrag unter O aussehen, und muss ich den Pfüb mitschicken? Das ist ja meine Vollstreckungsgrundlage oder?
:thx
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#4

04.12.2019, 11:22

Der Pfüb muss nicht mit, aber die Drittschuldnererklärung kannst du dem GVZ vorlegen.
Den entsprechenden Antrag würde ich etwa so formulieren:
"Pfändung (Wegnahme) Sparbuch der Bank ..., ggf. Nr. " - da musst du schauen, was in der Drittschuldnererklärung dazu steht.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Antworten