Kostenfestsetzung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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12Sylvia34
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#1

29.11.2019, 09:01

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen, wahrscheinlich ist es total einfach, aber ich rätsel schon seit zwei Tagen herum. :augenreib

Wir waren außergerichtlich tätig, haben dann Klage eingereicht. Die Gegenseite hat die Klagforderung incl. unserer außergerichtlich entstandenen Kosten komplett gezahlt. Wir haben die Klage für insgesamt erledigt
erklärt, das Ganze war vor dem Landgericht anhängig. Nun soll ich einen KFA machen.
Ich würde es wie folgt machen:

1,3 Verfahrensgebühr
Anrechnung Geschäftsgebühr
1,2 Terminsgebühr
Auslagen
Ust.
Nun überlege ich, was mit den eingezahlten GK ist, es ist dann ja wohl nur eine verbraucht worden. Muss ich die komplett mit festsetzen lassen? Und kriege ich die von alleine erstattet??? :-?

Mit Klagen haben wir so gut wie nie zu tun, von daher habe ich da jetzt echt keine Ahnung.
jenniver
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#2

29.11.2019, 09:52

Du gibst in dem KFA alle gezahlten GK an, nicht verbrauchte GK erstattet das Gericht von alleine und setzt auch nur die entstandenen GK fest.
12Sylvia34
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#3

29.11.2019, 09:55

Aber ist nicht die Terminsgebühr dadurch entstanden, dass eine mündliche Verhandlung zwingend vorgeschrieben gewesen wäre??
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#4

29.11.2019, 09:58

Mich irritiert auch die TG hier?!
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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Adora Belle
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#5

29.11.2019, 09:59

Wo kommt die TG her? Ohne Anerkenntnisurteil ist die nicht entstanden.
12Sylvia34
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#6

29.11.2019, 10:01

Mein Chef ist der Meinung, da die mündliche Verhandlung vor dem LG zwingend vorgeschrieben gewesen wäre, ist auch die TG entstanden. Ich habe keine Ahnung...
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#7

29.11.2019, 10:19

Dein Chef soll mal die Gesetzestexte lesen. Ohne Entscheidung über den Anspruch gibt es keine TG.
12Sylvia34
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#8

29.11.2019, 10:21

Okay, ich danke für eure Hilfe, nun habe ich eine Akte weniger auf meinem Tisch liegen :-))))
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#9

29.11.2019, 14:50

Adora Belle hat geschrieben:
29.11.2019, 10:19
Dein Chef soll mal die Gesetzestexte lesen. Ohne Entscheidung über den Anspruch gibt es keine TG.
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