Verfahrenswert Ehewohnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BärbelBW
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#1

28.11.2019, 17:11

Hallo zusammen,
der hälftige Miteigentumsanteil an der Ehewohnung wurde auf unsere Mandantin übertragen. Es war ein außergerichtliches Verfahren das mit einer notariellen Vereinbarung abgeschlossen wurde.
Mit welchem Verachtenswert rechne ich das Verfahren ab?
Ist es der Wert, den unsere Mandantin gezahlt hat?
Danke für eure Hilfe.

LG
Bärbel
Viele Grüße
Bärbel
Feldhamster
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#2

28.11.2019, 18:54

Ich würde den Wert des hälftigen Miteigentumsanteils ggf. unter Berücksichtigung evtl Belastungen ansetzen, falls solche vorhanden waren und hierüber auch eine Regelung erfolgt ist.
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