Löschungsbewilligung Buchgrundschuld Bank ist gelöscht

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Grille
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#1

21.11.2019, 12:41

Hallöchen, :wink1 ich hoffe, dass mir jemand weiter helfen kann. Ich soll eine Buchgrundschuld im Grundbuch löschen lassen. Die Gläubigerbank gibt es nicht mehr, sie ist gelöscht. Die Grundschuld ist bezahlt, wahrscheinlich ist sogar eine Löschungsbewilligung von der Bank erteilt worden, aber bei den Eigentümern verloren gegangen. Das Objekt ist jetzt verkauft worden und die Grundschuld soll gelöscht werden. Wie bekomme ich die Eintragung im Grundbuch gelöscht? :kopfkratz Wir sind alle ratlos :roll:
DKB
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#2

21.11.2019, 15:11

Ich würde da an ein Aufgebotsverfahren denken ( hinsichtlich des Grundpfandrechtsgläubigers ), §§ 447 ff FamFG. Inwieweit in Eurem Fall die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, kann ich aber nicht beurteilen.
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#3

21.11.2019, 16:17

Zunächst müsste geklärt werden, ob es einen Rechtsnachfolger der gelöschten Bank gibt (wie es z. B. bei der Dresdner Bank der Fall ist). Das Aufgebotsverfahren ist mir auch in den Sinn gekommen, ist allerdings eine langwierige Angelegenheit.
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#4

22.11.2019, 12:14

Buch-Grundschuld also.... Vielleicht gibt einen Nachtragsliquidator.
Aber schau erstmal hier: https://berufsverband-notarkasse.de/rechtsnachfolger/
Vielleicht findest Du darin Deine alte Bank (durch die ständigen Fusionen, Abspaltungen, Ausgliederungen usw. kommt man ja ohne Datenbank gar nicht weiter)
PS: ältere Kollegen fragen hilft auch oft
Grille
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#5

28.11.2019, 12:49

Danke für die Antworten. Ich werde das Aufgebotsverfahren einleiten.
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#6

28.11.2019, 16:55

Sorry, aber bei einer BANK kann das nicht der richtige (erste) Weg sein....
Eine Bank "verschwindet" nicht einfach und es soll sich um eine BUCH-Grundschuld für eine BANK (nicht für einen Privatgläubiger) handeln.
Schreib mal den Namen der alten Bank und warte auf das "Schwarmwissen"...
Grille
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#7

28.11.2019, 17:06

Der Name der Bank war Westfalen Bank, mittlerweile Crown Westfalen Bank i.L. Die Bank hat geschrieben, dass sie eine LöBewilligung nicht erteilen kann, da die Aufbewahrungsfristen abgelaufen seien. Ersatzlöschungsbewilligung kann nicht erteilt werden, nur Bestätigung für ein etwa notwendiges Aufgebotsverfahren, dass keine Rechte mehr aus der GruSchu hergeleitet werden.
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#8

28.11.2019, 22:15

Habt ihr beim Grundstückseigentümer schon mal erfragt, ob er noch Unterlagen über die Tilgung des Rechts hat (also z.B. Kontoauszüge, Tilgungsbestätigung der Westfalenbank etc.). Wenn solche Unterlagen vorliegen, wird sich der Rechtsnachfolger wohl nicht wirksam weitern können, eine Ersatzlöschungsbewilligung zu erteilen.
Grille
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#9

05.12.2019, 10:48

Vielen Dank für eure Antworten. LöUnterlagen sind aufgefunden worden ;-)
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