Rücknahme Mahnantrag nach Widerspruch?

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salia81
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#1

26.11.2019, 15:38

Hallo,

wir haben für die Mandantschaft einen Mahnbescheid beantragt. Schuldner hat hiergegen Widerspruch eingelegt und diesen damit begründet, dass er die Forderung bereits bezahlt hat. Auf Nachfrage bei der Mandantschaft bestätigte diese den Zahlungseingang und meinte, dass sie uns dies versehentlich nicht mitgeteilt hätte. Im Mahnantrag wurde schon angekreuzt, dass im Falle des Widerspruchs das streitige Verfahren durchgeführt werden soll. Das Mahngericht hat uns zur Einzahlung der weiteren Gerichtskosten aufgefordert, damit die Sache an das streitige Gericht abgegeben wird. Das Mahnverfahren soll nicht weiter betrieben werden.

So jetzt zu der Frage: muss ich den Mahnbescheidantrag zurücknehmen? Oder erledigt sich die Sache sozusagen von selbst, wenn die Gerichtskosten nicht eingezahlt werden?

Gruß
Salia
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#2

26.11.2019, 16:22

Da im MB schon das Durchführen des streitigen Verfahrens angekreuzt wurde, werdet Ihr vermutlich in Kürze Post vom Streitgericht bekommen, auch wenn Ihr die GK noch nicht eingezahlt habt. Dies sind aber nur Vermutungen von mir, da mir meine Chefs schon vor 30 Jahren "einbleuten", nie dieses Kreuz zu setzen.
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Feldhamster
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#3

26.11.2019, 17:59

Man kann den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens zurücknehmen.

Prüfen solltet ihr aber, wann die Zahlung erfolgt ist. Vor oder nach dem MB-Antrag. Die Kosten des Mahnverfahrens sind ja entstanden und ggf besteht der Kostenerstattungsanspruch des Mandanten....
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