Nein, du kannst auf der Seite der Denic Domains checken, da steht dann drin, wer Domaininhaber ist.
Aber ich schließe mich den Warnhinweisen meiner Vorschreiber an. Zwar hat der BGH inzwischen geklärt, dass die Denic der Drittschuldner ist und damit ein Problem behoben, dass zuvor eigentlich immer zur Vereitelung entsprechender Maßnahmen geführt hat aber die Pfändung einer Domän ist in den allermeisten Fällen nicht gewinnbringend. Man muss ja auch einen Interessenten für die Domain haben, der dann auch bereit ist, einen entsprechenden Obolus zu leisten.
Wenn es sich also nicht gerade um eine äußerst lukrative Domain handelt (z.B. bahn.de oder dergleichen) ist die Pfändung meistens schlicht unwirtschaftlich.
Domain pfänden - sinnvoll?
- Crydea
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Ja, ich stehe dem auch eher kritisch gegenüber... aber was Mandanten so wollen... ich versuche ihm das Thema mal "auszureden", aber der ist etwas eigen. Der meinte ja schon, dass die ZV ewig dauere, weil es 1 1/2 Monate gedauert hat, bis der PÜ durch war (Antrag wegschicken bis Zustellung durch GVZ bei DS).
Aber ich danke euch für eure Tipps und Warnungen. Falls der Mandant das unbedingt durchziehen will, werde ich berichten was dabei raus kommt.
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- mücki
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Sowas kenne ich bei Mandanten auch sehr gut, manche wollen einfach mit dem Kopf durch die Wand. Sag ihm doch einfach, eine Domain kostet ca. 20 €/Jahr. Die müsste auch ein potenzieller Erwerber nach der Übernahme zahlen. Wieso sollte also jemand eine Domain für 500 € kaufen, für die er dann auch weiterhin "Miete" zahlen muss, wenn er vielleicht nur eine Zahl dranhängen muss und dann nur die jährlichen Kosten hat?Crydea hat geschrieben: ↑15.03.2019, 08:58Ja, ich stehe dem auch eher kritisch gegenüber... aber was Mandanten so wollen... ich versuche ihm das Thema mal "auszureden", aber der ist etwas eigen. Der meinte ja schon, dass die ZV ewig dauere, weil es 1 1/2 Monate gedauert hat, bis der PÜ durch war (Antrag wegschicken bis Zustellung durch GVZ bei DS).
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Und dann ist ja auch immer noch die Frage, wie hoch die zu vollstreckenden Forderungen sind. Lohnt es sich eine Domain zu pfänden, für die man vielleicht (wahrscheinlich aber eher nicht) 100 € bekommt, wenn schon die Kosten für die Pfändung bei 350 € liegen? Wenn er das dann immer noch unbedingt möchte ... Des Mandanten Wille ist sein Himmelreich aber dann soll er hinterher nicht rumjaulen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Hallo zusammen,
kann man nicht auch einfach eine Domain pfänden um Druck auszuüben? zb. wenn der Schuldner über seine Homepage seinen Lebensunterhalt verdient? Sprich Vermietung über die HP? Ist die HP gepfändet, können keine Reservierungen/Bestellungen mehr eingehen, und schlichtweg verdient er dann nichts mehr. Und er überlegt sich vllt. ganz schnell, ob er nicht doch die Forderung an den Gläubiger zahlt? Oder stelle ich mir das nur so einfach vor!? (Zu schön um wahr zu sein)
kann man nicht auch einfach eine Domain pfänden um Druck auszuüben? zb. wenn der Schuldner über seine Homepage seinen Lebensunterhalt verdient? Sprich Vermietung über die HP? Ist die HP gepfändet, können keine Reservierungen/Bestellungen mehr eingehen, und schlichtweg verdient er dann nichts mehr. Und er überlegt sich vllt. ganz schnell, ob er nicht doch die Forderung an den Gläubiger zahlt? Oder stelle ich mir das nur so einfach vor!? (Zu schön um wahr zu sein)
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Du hast hier einen Denkfehler: Die Pfändung der Domain macht dich zwar im Prinzip zum Domaininhaber, der diese natürlich auch innerhalb der Fristen kündigen kann aber grundsätzlich ist diese erstmal weiter nutzbar und ganz ehrlich:
Ich habe ne Domain, die nenne ich mueckis-buecherboerse.de. So, jetzt kommt ein Gläubiger und pfändet mir die, kündigt sie möglicherweise auch, weil eine Verwertung nichts bringt. Was mache ich jetzt? Ich registriere eine neue domain mit dem Namen mueckis_buechershop ... Kostet mich n müdes Lächeln und ein kleines bisschen Arbeit aber dich n Haufen Arbeit der zu nichts führt.
Ich kann daher nur wiederholen: Eine Domainpfändung bringt nur etwas, wenn die Domain in sich wertvoll ist und das kann nur der Fall sein, wenn der Name lukrativ ist.
Ich habe ne Domain, die nenne ich mueckis-buecherboerse.de. So, jetzt kommt ein Gläubiger und pfändet mir die, kündigt sie möglicherweise auch, weil eine Verwertung nichts bringt. Was mache ich jetzt? Ich registriere eine neue domain mit dem Namen mueckis_buechershop ... Kostet mich n müdes Lächeln und ein kleines bisschen Arbeit aber dich n Haufen Arbeit der zu nichts führt.
Ich kann daher nur wiederholen: Eine Domainpfändung bringt nur etwas, wenn die Domain in sich wertvoll ist und das kann nur der Fall sein, wenn der Name lukrativ ist.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Naja, nicht jeder baut seine HP selbst, dass heißt, es müsste erst ein Webdesigner beauftragt werden, der auch Geld kostet usw.. aber wahrscheinlich denke ich wirklich falsch. Schademücki hat geschrieben: ↑06.05.2019, 13:33Du hast hier einen Denkfehler: Die Pfändung der Domain macht dich zwar im Prinzip zum Domaininhaber, der diese natürlich auch innerhalb der Fristen kündigen kann aber grundsätzlich ist diese erstmal weiter nutzbar und ganz ehrlich:
Ich habe ne Domain, die nenne ich mueckis-buecherboerse.de. So, jetzt kommt ein Gläubiger und pfändet mir die, kündigt sie möglicherweise auch, weil eine Verwertung nichts bringt. Was mache ich jetzt? Ich registriere eine neue domain mit dem Namen mueckis_buechershop ... Kostet mich n müdes Lächeln und ein kleines bisschen Arbeit aber dich n Haufen Arbeit der zu nichts führt.
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Sicher, nicht jeder hat die passenden Kenntnisse und Fähigkeiten um selbst eine Homepage zu gestalten aber im Grunde kann man sich die Kenntnisse relativ easy über das I-Net aneignen (da gibt es imho sogar kostenlose Anbieter) und ich behaupte jetzt auch einfach mal, dass man für eine einfache Homepage (wie z.B. bei einem Büchershop) jetzt nicht unbedingt ein zweiter Linus Torvalds sein muss.
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Hast du die Domain noch pfänden müssen ?Crydea hat geschrieben: ↑15.03.2019, 08:58Ja, ich stehe dem auch eher kritisch gegenüber... aber was Mandanten so wollen... ich versuche ihm das Thema mal "auszureden", aber der ist etwas eigen. Der meinte ja schon, dass die ZV ewig dauere, weil es 1 1/2 Monate gedauert hat, bis der PÜ durch war (Antrag wegschicken bis Zustellung durch GVZ bei DS).
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Trine hat geschrieben: ↑28.08.2019, 14:44Hast du die Domain noch pfänden müssen ?Crydea hat geschrieben: ↑15.03.2019, 08:58Ja, ich stehe dem auch eher kritisch gegenüber... aber was Mandanten so wollen... ich versuche ihm das Thema mal "auszureden", aber der ist etwas eigen. Der meinte ja schon, dass die ZV ewig dauere, weil es 1 1/2 Monate gedauert hat, bis der PÜ durch war (Antrag wegschicken bis Zustellung durch GVZ bei DS).
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Huhu,
bisher mussten die Domains nicht gepfändet werden. Wie es weitergeht, kann ich leider nicht mehr berichten, da ich nicht mehr dort arbeite
LG