Hallo
hab mal eine Frage und ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Wir haben eine Angelegenheit in der die Gegenseite ein Räumungsschutzverfahren eingeleitet hat (vorher haben wir schon einen Räumungs- und Vollstreckungsauftrag gestellt). Diese Verfahren wurde vonseiten des Gerichts eingestellt (ohne mündliche Verhandlung) und die Kosten dem Schuldner auferlegt.
Nun soll ich einen Kostenfestsetzungsantrag stellen. Da ich zu solch einem Verfahren noch keinen Kfa gefertigt habe, weiß ich nicht so recht, welche Gebühren ich hierfür nehmen dar (Geb. nach Nr. 3100 ?...)
Danke für die Hilfe im Voraus
Liebe Grüße
Kfa Vollstreckungsschutzverfahren
- Adora Belle
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3328, die aber nur entsteht, wenn ein Termin stattgefunden hat.
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Ah - 3309 bei Verfahren vorm Vollstreckungsgericht, 3328 bei Verfahren vorm Hauptsachegericht.