Kfa Vollstreckungsschutzverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
KJaeger
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 8
Registriert: 11.11.2019, 13:05
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

11.11.2019, 14:45

Hallo :wink2

hab mal eine Frage und ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Wir haben eine Angelegenheit in der die Gegenseite ein Räumungsschutzverfahren eingeleitet hat (vorher haben wir schon einen Räumungs- und Vollstreckungsauftrag gestellt). Diese Verfahren wurde vonseiten des Gerichts eingestellt (ohne mündliche Verhandlung) und die Kosten dem Schuldner auferlegt.

Nun soll ich einen Kostenfestsetzungsantrag stellen. Da ich zu solch einem Verfahren noch keinen Kfa gefertigt habe, weiß ich nicht so recht, welche Gebühren ich hierfür nehmen dar (Geb. nach Nr. 3100 ?...)

Danke für die Hilfe im Voraus :thx

Liebe Grüße
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

11.11.2019, 15:01

3328, die aber nur entsteht, wenn ein Termin stattgefunden hat.
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1988
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#3

11.11.2019, 18:20

Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

11.11.2019, 19:43

Ah - 3309 bei Verfahren vorm Vollstreckungsgericht, 3328 bei Verfahren vorm Hauptsachegericht.
KJaeger
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 8
Registriert: 11.11.2019, 13:05
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#5

12.11.2019, 12:08

Vielen Dank für die schnellen Antworten :)
Antworten