Original-Anlagen an das Gericht

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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cancer84
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#1

11.11.2019, 12:21

Hallo,

hat schon jemand Erfahrungen oder Infos wie es zukünftig mit Anlagen läuft, die im Original an das Gericht müssen? Insbesondere

- Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse für PKH/VKH?
- Eidesstattliche Erklärungen?

Werden diese vorab per beA geschickt und im Original hinterher?

Und wenn im Original hinterher: mit einem Extra-Schreiben "anbei übersenden wir die Original-Anlagen zum SchS vom xxx" oder mit dem gleichen bereits per beA übersandten Schreiben?

Viele Grüße
Karina
Feldhamster
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#2

11.11.2019, 13:26

Nach meiner Erfahrung handhabt das jedes Gericht anders. Dem hiesigen SG genügt es zB die PKH-Erklärung nur per beA zu erhalten, das AG will Originale per Post nachgesandt bekommen. Das mache ich dann immer nur mit dem Text, wie du ihn vorgeschlagen hast. Also nicht den ganzen Schriftsatz mit evtl Anlagen übersenden, sondern wirklich nur die PKH-Erklärung im Original.
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jojo
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#3

12.11.2019, 09:57

Mir reichen sämtliche Unterlagen per beA. Es spielt ja keinen Unterschied, ob ich die per Fax oder als Kopie oder per beA bekomme.
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cancer84
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#4

15.11.2019, 11:04

Danke für eure Antworten.
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