Insolvenz Mieter - Kaution verrechnen?

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
Antworten
Aelizia
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 717
Registriert: 22.06.2009, 13:27
Beruf: ReNo-Angestellte
Software: NoRa / NT

#1

04.11.2019, 15:34

Hallo zusammen :wink1

Der Mieter unserer Mandantin befindet sich im Verbraucherinsolvenzverfahren. Die Forderung (rückständige Miete + Nebenkostennachzahlung) habe ich angemeldet. Der Betrag ist für den Ausfall festgestellt.

Nun schreibt mir der Insolvenzverwalter, dass ich die Forderung um die gezahlte Mietkaution reduzieren soll. Muss ich die Kaution wirklich von der angemeldeten Forderung in Abzug bringen? Das Mietverhältnis besteht ja weiterhin.
Benutzeravatar
Riverside
Die KatastroFee
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3875
Registriert: 21.06.2013, 10:04
Beruf: ReFa /Rechtsabteilung
Wohnort: Oberpfalz

#2

06.11.2019, 12:01

Das wäre mir neu.

Die Mieten und NK-Nachzahlung waren ja fällig und damit zum Anmelden berechtigt (wieso eigentlich nur für den Ausfall?). Kaution wäre ja erst bei Ende des Mietverhältnisses fällig zur Aus/Rückzahlung :kopfkratz
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
Bild
Aelizia
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 717
Registriert: 22.06.2009, 13:27
Beruf: ReNo-Angestellte
Software: NoRa / NT

#3

06.11.2019, 12:46

Festgestellt 'für den Ausfall' evtl. weil eben die Kaution noch im Raum steht?

Ich habe in der Zwischenzeit etwas weiter recherchiert ... hätte ich für die Mietkaution ein Absonderungsrecht geltend machten müssen??
Benutzeravatar
Riverside
Die KatastroFee
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3875
Registriert: 21.06.2013, 10:04
Beruf: ReFa /Rechtsabteilung
Wohnort: Oberpfalz

#4

06.11.2019, 14:26

Müsste der Vermieter dann nicht erstmal das Vermieterpfandrecht geltend machen auf die Kaution, sonst fällt der eventuelle Anspruch doch in die Insolvenzmasse … ich glaub, ich bin schon zu lang raus aus dem Insolvenzzeugs
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
Bild
Aelizia
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 717
Registriert: 22.06.2009, 13:27
Beruf: ReNo-Angestellte
Software: NoRa / NT

#5

06.11.2019, 17:13

Ich hatte halt die Kaution bei der Anmeldung überhaupt nicht auf dem Schirm :sad: sowas blödes.

Vielleicht kann jemand was dazu sagen, was ich nun beachten muss? Und ob ich die Kaution überhaupt auf die Forderung anrechnen muss.
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2885
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#6

08.11.2019, 10:24

Wurde das Mietverhältnis freigegeben? Sonst sind es ja Masseschulden.
Ansonsten ist es besser wenn du die Aufrechnung erklärst, da die Kaution ansonsten der Verwalter nach Beendigung des InsV von dir Fordern kann weil es Vermögen des Schuldners ist. Dann rechnest du nur halt später auf, hat sich also beides nicht viel.
Bild
Aelizia
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 717
Registriert: 22.06.2009, 13:27
Beruf: ReNo-Angestellte
Software: NoRa / NT

#7

11.11.2019, 10:10

Freigegeben ist das Mietverhältnis nicht.
Aber das Mietverhältnis besteht ja auch weiterhin. Dann müsste man den Mieter nach Aufrechnung auffordern, die Kaution wieder 'aufzufüllen'?
Das leuchtet mir nicht so richtig ein.
Antworten