Kostenentscheidung abwarten für KFA?

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gewusel
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#1

08.11.2019, 09:38

Hallo liebe Foreno-Gemeinde,

ich habe hier ein Mahnbescheidverfahren auf dem Tisch, bei dem verspätet Widerspruch von der Gegenseite eingereicht wurde und das Verfahren ist nun beim LG gelandet.

Die Gegenseite hat den Widerspruch, der als Einspruch gewertet wurde wg. Verspätung, zurückgenommen, aber beim AG. Den Schriftsatz würde ich nun beim LG einreichen mit dem Antrag, dass die Gegenseite die Kosten des Verfahrens trägt. Muss ich noch eine Kostenentscheidung abwarten, um den KFA zu beantragen, oder kann der gleich mitgemacht werden?

Danke Euch! :wink2

Das Gewusel
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Anahid
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#2

08.11.2019, 10:43

Du musst abwarten. Ein bereits jetzt gestellter Antrag wäre verfrüht.
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#3

08.11.2019, 13:51

Nach dem geschilderten Sachverhalt gehe ich davon aus, dass Ihr jetzt einen Vollstreckungsbescheid beantragen könnt.
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#4

08.11.2019, 14:32

Wenn ein Widerspruch als Einspruch gewertet wird, muss es hier schon einen Vollstreckungsbescheid geben.
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#5

08.11.2019, 16:44

Um einen KFA stellen zu können, bedarf es grundsätzlich vorab einer KGE, da diese die Grundlage für den KFA/KFB darstellt. Ohne KGE geht nix.
~ Grüßle ~
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