ZV aus Urteil

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Blondelicious
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#1

05.11.2019, 15:49

Hallo zusammen,

ich bin leider in Sachen ZV überhaupt nicht fit, ich hoffe ihr könnt mir helfen, ist wahrscheinlich total einfach :patsch
Ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung eine Urteils vorliegen. Unten auf dem Urteil ist vermerkt "Eine beglaubigte Abschrift des Urteils ist der Klägerseite am 31.01.2019 zugestellt worden". Wir haben die Gegenseite schon mit Fristsetzung aufgefordert die im Urteil gegannte Zahlung zu leisten. Dies ist nicht geschehen. Ich soll jetzt ZV Maßnahmen einleiten.
Die Voraussetzungen sind meines erachtens alle gegeben (Antrag, Titel, Klausel, Zustellung).
Was nun? Mache ich einen PfüB? Oder einen normalen Auftrag an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle? Und wie kann ich unsere Anwaltskosten, die für das Aufforderungsschreiben angefallen sind, mit vollstrecken? Ich habe theoretisch die Bankdaten der Gegenseite vorliegen falls ich damit etwas anfangen kann.

:thx
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Anahid
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#2

05.11.2019, 16:00

Wenn Du die Bankdaten hast, kannst Du eine Kontenpfändung aussprechen. Die Kosten des Aufforderungsschreibens gehen allerdings in der nachfolgenden Vollstreckung (hier wohl am Besten die Kontenpfändung) auf. Die bekommst Du also nicht zusätzlich.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Blondelicious
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#3

05.11.2019, 16:15

Anahid hat geschrieben:
05.11.2019, 16:00
Wenn Du die Bankdaten hast, kannst Du eine Kontenpfändung aussprechen. Die Kosten des Aufforderungsschreibens gehen allerdings in der nachfolgenden Vollstreckung (hier wohl am Besten die Kontenpfändung) auf. Die bekommst Du also nicht zusätzlich.
Und wie kann ich eine Kontenpfändung beantragen? Gibt es da ein Formular ?
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Anahid
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#4

05.11.2019, 16:34

Ja gibt es. Wenn Eurer Programm das nicht kann, dann könntest Du das Formular beim Bundesministerium für Justiz runterladen.
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Feldhamster
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#5

05.11.2019, 18:36

@Blondelicious: du schreibst im ersten Beitrag "Urteil wurde der Klägerseite am... zugestellt". Muss die Klägerseite wirklich zahlen? Oder ist das im Beitrag ein Schreibfehler von dir?
Blondelicious
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#6

06.11.2019, 09:46

Feldhamster hat geschrieben:
05.11.2019, 18:36
@Blondelicious: du schreibst im ersten Beitrag "Urteil wurde der Klägerseite am... zugestellt". Muss die Klägerseite wirklich zahlen? Oder ist das im Beitrag ein Schreibfehler von dir?
Ja ist schon richtig so, die Klägerseite muss uns etwas zahlen.
"Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 278,38 € nebst Zinsen seit dem...... zu zahlen". So lautet der Tenor und das wollen wir nun vollstrecken.
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