Guten Morgen,
wir wurden von einer österreichischen Kanzlei beauftragt, für deren österreichischen Mandanten die Zwangsvollstreckung gegen den in Deutschland lebenden Schuldner zu betreiben. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wurde durch den Schuldner jetzt eine Teilleistung erbracht, die wir zunächst auf unsere Kosten/Honorar verbuchen möchten. Wie ist das jetzt mit der Umsatzsteuer in diesem Fall, wenn der Schuldner bezahlt? Wenn der Mandant bezahlen müsste, würde die Rechnung ohne Mehrwertsteuer erfolgen, das ist klar.
Vielen Dank schon mal.
ZV abrechnen - deutscher Schuldner - österreichischer Mdt.
- anwaltsliebling
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Grüßle
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Und wieso würde die Rechnung ohne Mehrwertsteuer erfolgen? Ist der Mandant Unternehmer? Wenn nicht, dann muss auch ins Ausland Mehrwertsteuer berechnet werden.
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- anwaltsliebling
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Der Mandant ist Unternehmer.
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Wenn der Mandant Unternehmer ist, verlagert sich die Steuerlast nach Österreich; darum stellt Ihr Eure Rechnung ohne Mehrwertsteuer aus. Und da der Mandant die Steuer ebenso wie in Deutschland ein Unternehmer durch das Finanzamt erhält, muss der Gegner natürlich keine Mehrwertsteuer auf Eure Gebühren zahlen.
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- anwaltsliebling
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Alles klar. Dankeschön.
Grüßle