Wie fordere ich richtig Grundbuchauszüge an?

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maus19
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#1

19.10.2010, 11:46

Habe eine Frage:

Muss Grundbuchauszüge anfordern.

1. Muss ich dann bei dem zuständigen Grundbuchamt beantragen?!

2. Wie formuliert man sowas?

3. Muss ich dem Anschreiben irgendetwas beifügen?

Danke...
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nephele
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#2

19.10.2010, 12:07

maus19 hat geschrieben:Habe eine Frage:

Muss Grundbuchauszüge anfordern.

1. Muss ich dann bei dem zuständigen Grundbuchamt beantragen?!

2. Wie formuliert man sowas?

3. Muss ich dem Anschreiben irgendetwas beifügen?

Danke...
1. Ja.
2. Blatt-Nr. angeben!!
Holt ihr für euren Mandanten einen GB-Auszug für sein eignes Grundstück ein oder wollte ihr eine Zwangssicherungshypothek in ein fremdes Grundstück eintragen lassen?
...zeige ich hiermit an, dass ich die rechtlichen Interessen von XY vertrete. Ich bitte um Übersendung eines Grundbuchauszuges zur obigen Blatt-Nr.
Ein berechtigtes Interesse liegt gem. dem anliegenden Titel (Kopie reicht glaub ich) vor.

So oder so ähnlich kann das Anschreiben lauten.

3. Titel bei fremden Grundstücken. Soll die Auskunft über eigenes Grundstück des Mandanten eingeholt werden Vollmacht beifügen.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Naughty but nice
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#3

20.10.2010, 17:54

Viele Grundbücher kann man heute auch schon online über ein Portal abrufen.
Ich würde mich vorher mal beim zuständigen Grundbuchamt erkundigen, ob man die Auszüge elektronisch abrufen oder auf Papierform bei Gericht anfordern kann.
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Michael1974
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#4

20.10.2010, 18:23

Die Online-Grundbucheinsicht obliegt allerdings nur Notaren. Auch diese dürfen nur Auszüge abrufen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt... Selbst ein Anwaltsnotar darf in Anwaltssachen keine Grundbuchauszüge online in seiner Eigenschaft als Notar abrufen...
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#5

04.11.2019, 11:03

Hallo zusammen,

ich muss dieses Thema mal aufgreifen.

Wir haben hier ein Schuldner, der uns noch Mietschulden schuldet und mittlerweile 64 Jahre alt ist und damals nie Miete gezahlt hat. Bevor er eine Wohnung bei uns anmietete legte er uns eine Vermieterbescheinigung vor, dass er in der XYZ-Str. 15 wohnt und immer pünktlich gezahlt hat. Wir haben ihm dann eine Wohnung vermietet und wie gesagt er hat nie Miete gezahlt, so dass wir ihn räumten. Seine jetzige Anschrift ist jetzt die
XYZ-Str. 16. Dies kommt meinem Chef jetzt komisch vor und er will, dass ich Grundbuchauszüge über die beiden Hausnummern, also Grundstücke, einhole, damit wir herausbekommen, wem die Häuser gehören. Wir haben einen Titel vorliegen, womit ich unser berechtigtes Interesse aufführen kann.

Aber ich habe ja gar keine Blattnummern. Wie bekomme ich die denn? Beim Katasteramt? Und wie formuliere ich denn meine Bitten?

Kann mir jemand helfen??

Danke
Liebe Grüße

Sylvia

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#6

04.11.2019, 11:40

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#7

04.11.2019, 12:07

samsara hat geschrieben:
04.11.2019, 11:40
Vielleicht hilft Dir das weiter:

notariat-fachbereich-f55/einsicht-ins-g ... 16537.html
Dankeschön. Darauf war ich nicht gestoßen :oops:.
Liebe Grüße

Sylvia

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#8

04.11.2019, 12:42

Gerne :knutsch
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