Hallo!
Wie handhabt ihr es mit dem Vermerkblatt, den Eintragungsnachrichten und der Empfangsbestätigung nach der Registrierung eines Testamentes? Wir sind hier 3 Notariatsdamen, die ursprünglich alle aus unterschiedlichen Büros stammen, demnach gehen die Meinungen auseinander. Die Kolleginnen ösen die o. b. Dokumente an die beglaubigte Abschrift für die Urkundensammlung, während ich diese lediglich an die Urkunde tackere. M. E. ergibt sich klar aus § 44 BeurkG, was mit der Urkunde verbunden werden kann (also Anlagen wie Zeichnungen, Karten etc. ...). Gegen das Ösen spricht doch alleine schon, dass die beglaubigte Abschrift 1:1 eine Abschrift des Originals ist und an das Original-Testament öse ich diese ganzen Nachrichten doch auch nicht. Oder sehe ich das falsch?
Beglaubigte Testamentsabschrift für die Urkundensammlung
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Wir tackern alles hinten an die Urkunde. Habe ich auch schon im alten Büro so gemacht und bislang hat es noch kein Prüfer beanstandet. LG
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Hallo,
wir stecken unsere Originale in eine Klarsichthülle, und diese werden dann in die Urkundenrolle, den Ordner, abgeheftet. Und innerhalb dieser Klarsichthülle tackern wir die Unterlagen noch nicht einmal an, sondern wir legen die Unterlagen dazu.
Und genau andersherum als larifari:
Vermerkblatt und Kostenrechnung kommen bei uns hinter das Testament, Empfangsbestätigung und Eintragungsbestätigung davor, das wollte die Notarprüferin hier so, damit man das sofort sieht.
wir stecken unsere Originale in eine Klarsichthülle, und diese werden dann in die Urkundenrolle, den Ordner, abgeheftet. Und innerhalb dieser Klarsichthülle tackern wir die Unterlagen noch nicht einmal an, sondern wir legen die Unterlagen dazu.
Und genau andersherum als larifari:
Vermerkblatt und Kostenrechnung kommen bei uns hinter das Testament, Empfangsbestätigung und Eintragungsbestätigung davor, das wollte die Notarprüferin hier so, damit man das sofort sieht.
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Ich hefte mit einer beschichtete Büroklammer die Eintragungsbestätigung(en), das Vermerkblatt und die Empfangsbestätigung der Verwahrstelle an die beglaubigte Abschrift.
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Hallo,
wir tackern die Eintragungsbestätigung, das Vermerkblatt, die Rechnung und die Empfangsbestätigung zusammen und tun diese in die Urkundensammlung. Die beglaubigte Abschrift des Testamentes tun wir in eine extra Testamentensammlung. Ist vom Prüfer nie beanstandet worden.
wir tackern die Eintragungsbestätigung, das Vermerkblatt, die Rechnung und die Empfangsbestätigung zusammen und tun diese in die Urkundensammlung. Die beglaubigte Abschrift des Testamentes tun wir in eine extra Testamentensammlung. Ist vom Prüfer nie beanstandet worden.