Der Arbeitgeber teilte nun mit, dass sich kein pfändbarer Betrag ergibt. Die Schuldnerin verdient Netto über 1.500 €.
Nun wurde mir vom Arbeitgeber mitgeteilt, dass es einen Ehemann gibt, der zu berücksichtigen ist. Obwohl nicht bekannt ist, ob dieser Arbeitet oder tatsächlich von der Schuldnerin unterhalten werden muss.
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Ist dieses Vorgehen so richtig? Müsste nicht wenn überhaupt die Schuldnerin Einwendungen erheben und glaubhaft machen, dass ihr Mann unterhaltsberechtigt ist?
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Das kann doch der Arbeitgeber nicht einfach selbst entscheiden ….