Reisekostentabelle von Schneider "lebensfremd"

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Anahid
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#1

22.10.2019, 14:26

Das LG Ravensburg hat mit KFB vom 10.10.2019, Az.: 8 O 4/19 KfH den Ansatz der Reisekosten aus der Tabelle von Schneider widersprochen und dies damit begründet, dass die "aus der Tabelle ersichtliche, und wohl von Google Maps übernommene, Distanz von Ravensburg nach Kirchberg an der Iller mit 85 km lebensfremd" sei. "Die angegebene Strecke über die B 32 bis Wangen und dann über die A 96 stellt auch zeitlich einen Umweg dar. Die realistische Strecke über die B 30 beträgt dann lediglich 70 km einfach. Es wurden deshalb Fahrtkosten von 42,00 € berücksichtigt."
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#2

22.10.2019, 14:56

Was die Gerichte aus der Tabelle machen ist eh lächerlich. Hier werden die Kosten gemäß Tabelle festgesetzt obwohl die tatsächliche Entfernung Anwalt-Gericht geringer ist. :vogel Ich frag mich, wie der Anwalt das verbucht :pfeif
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Anahid
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#3

22.10.2019, 15:13

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
22.10.2019, 14:56
Hier werden die Kosten gemäß Tabelle festgesetzt obwohl die tatsächliche Entfernung Anwalt-Gericht geringer ist. :vogel
Na das ist ja auch nicht schlecht. :lolaway
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#4

25.10.2019, 13:56

Die Schneider-Tabelle versteht sich m.E. nach als Hilfsmittel, um das Massenverfahren Kostenfestsetzung einigermaßen effizient zu erledigen. Es wäre wohl ebenso lächerlich, der Tabelle zu unterstellen, sie würde durch "großzügige" Entfernungen für den RA ein paar Euronen mehr herausschlagen wollen. Noch idiotischer wäre die Erwartung, die Gerichte müssten zum Vergleich mit der Tabelle bei jedem KFA mit Reisekosten (das sind auch bei den Fällen der Gerichtsgrenzen-Regelung nicht wenige!) einen Atlas befragen, ob es nicht irgendwie und irgendwo Straßen gibt, die die Strecke geringfügig verkürzen. Dann könnte man das Personal zur Kostenfestsetzung verdoppeln. Meines Wissens nach wird die Tabelle so gut wie überall anerkannt und verwendet. Die Ravensburger Entscheidung ist ebenso vereinzelt wie auf die Praxis bezogen lebensfremd und unzumutbar. Eine böse Absicht ist der Tabelle jedenfalls bisher nicht unterstellt worden und diese als lebensfremd zu bezeichnen, mag dem Ravensburger LG vorbehalten bleiben. Offenbar ist die entsprechende Kammer nicht ausgelastet. Die dortigen Kollegen der Kostenfestsetzung tun mir schon jetzt leid!
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#5

25.10.2019, 14:33

13 hat geschrieben:
25.10.2019, 13:56
Die Schneider-Tabelle versteht sich m.E. nach als Hilfsmittel, um das Massenverfahren Kostenfestsetzung einigermaßen effizient zu erledigen. Es wäre wohl ebenso lächerlich, der Tabelle zu unterstellen, sie würde durch "großzügige" Entfernungen für den RA ein paar Euronen mehr herausschlagen wollen. Noch idiotischer wäre die Erwartung, die Gerichte müssten zum Vergleich mit der Tabelle bei jedem KFA mit Reisekosten (das sind auch bei den Fällen der Gerichtsgrenzen-Regelung nicht wenige!) einen Atlas befragen, ob es nicht irgendwie und irgendwo Straßen gibt, die die Strecke geringfügig verkürzen. Dann könnte man das Personal zur Kostenfestsetzung verdoppeln. Meines Wissens nach wird die Tabelle so gut wie überall anerkannt und verwendet. Die Ravensburger Entscheidung ist ebenso vereinzelt wie auf die Praxis bezogen lebensfremd und unzumutbar. Eine böse Absicht ist der Tabelle jedenfalls bisher nicht unterstellt worden und diese als lebensfremd zu bezeichnen, mag dem Ravensburger LG vorbehalten bleiben. Offenbar ist die entsprechende Kammer nicht ausgelastet. Die dortigen Kollegen der Kostenfestsetzung tun mir schon jetzt leid!
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#6

25.10.2019, 14:35

Naja....ob die Kollegen einem leid tun müssen oder ob es gerade diese Kollegen sind, die anscheinend nicht ausgelastet sind, kann wohl nur spekuliert werden. Nur befürchte ich zweites. ;)
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#7

25.10.2019, 15:38

Ich meine schon, dass die Rechtspfleger im Bezirk des LG Ravensburg bedauernswert sind. Schließlich sollten sie gehalten sein, sich an der Rechtsprechung ihres LG zu orientieren. Das wiederum würde bedeuten, trotz der Schneider-Tabelle jetzt in jedem Fall zu prüfen, ob es nicht doch eine kürzere Strecke gibt. Da würde ich mich aber bedanken!
Da die Entscheidung offenbar von einem Rechtspfleger stammt, kann man nur hoffen, dass diese nicht an die große Glocke gehängt oder zumindest nicht wirklich ernst genommen wird.
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