Wir vertreten Eheleute in einem Verfahren, diese sind Beklagte. Wir haben für die beiden PKH beantragt. Streitwert 9000 €. Nun jedoch hat die RSV mitgeteilt, dass sie bis zu einem Teil-Streitwert (6000 €) Deckungszusage erteilt. Für den restlichen Streitwert (3000 €) nimmt mein Chef den PKH-Antrag zurück. Für die 3000€ gewährt das Gericht auch PKH.
Für mich ist klar, aus den 6000€ kann ich "ganz normal" mit der RSV abrechnen. Wie mache ich das aber mit den restlichen 3000€ über die PKH-Abrechnung? Mein Chef sagte als erstes, "einfach eine PKH-Abrechnung mit Streitwert 3000€ machen". Das kann aber schon gar nicht stimmen, da würden wir viel mehr bekommen also aus den gesamten 9000€ Wahlanwaltsgebühren.
Ich würde es gerne richtig machen, komme aber nicht auf den Gedankenblitz, was nun logisch ist. Hatte da schonmal jemand und wie rechne ich ab? Ich würde euch gern eine Lösung vorgeben..aber ich habe leider keine
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
Liebe Grüße und bald allen ein schönes Wochenende!