Schuldner (angeblich) verzogen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Julia2706
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#1

18.10.2019, 09:10

Guten Morgen,
wir haben folgendes Problem. Ich habe ein PfÜB wg. Unterhaltspfändung beantragt mit vorläufigen Zahlungsverbot.
Dies scheint auch gefruchtet zu haben, da der Schuldner letzte Woche in der Kanzlei stand und sich darüber beschwert hat, dass er keinen Zugriff auf sein Konto hat.
Allerdings kam jetzt von der GVZ die Mitteilung, dass das VZV nicht zugestellt werden konnte, da der Schuldner dort nicht zu ermitteln sei. Lt. EMA ist kein Eintrag im Melderegister vorhanden. Der Schuldner wohnt mit seiner Partnerin zusammen - zumindest ist das der letzte Stand - und deren Name steht noch am Briefkasten.
Kann ich den PfÜB jetzt c/o zustellen lassen? Oder ist eine öffentliche Zustellung mit dem EMA-Ergebnis besser?
Ich gehe davon aus, dass nur der Name vom Briefkasten entfernt wurde, da der Schuldner diese Woche erst mit dem Fahrrad bei uns an der Kanzlei vorbei gefahren ist - welche nur ein paar Straßen von der letzten bekannten Adresse und der Adresse seiner Partnerin entfernt ist.

Vielen Dank für eure Hilfe!
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#2

18.10.2019, 09:14

Da die Zustellung an den Schuldner für die Wirksamkeit der Pfändung ohne Bedeutung ist, brauchst Du eigentlich nichts machen.
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Soenny
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#3

18.10.2019, 09:15

Ich würde zunächst die Meldebehörde mit der örtlichen Ermittlung beauftragen. Die prüfen, ob der an der von dir angegebenen Anschrift wohnt (Untermiete pp.).
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#4

18.10.2019, 11:34

Eine EMA - zwar online - haben wir schon gemacht. Das Ergebnis war diese neutrale Antwort mit dem Zusatz, dass kein Eintrag im Melderegister vorhanden ist.
Denkst du, die Stelle vor Ort kann andere Auskünfte erteilen?
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#5

18.10.2019, 13:30

Die Zustellung an den Schuldner ist doch irrelevant. Wichtig ist die Zustellung beim Drittschuldner.
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#6

18.10.2019, 18:56

Klar ist die Nichtzustellung für den Pfüb vollkommen egal, was wenn sie aber noch weitere Maßnahmen einleiten möchte, vielleicht nächstes Jahr? Ein Schreiben an das örtliche Meldeamt mit Schilderung des Sachverhaltes und bitte um örtliche Ermittlung macht ja wohl nicht wirklich Arbeit und kostet auch nix, wenn man es z.B. per Mail an die Meldebehörde schickt, denn so was bieten die mittlerweile sogar auf ihren Webseiten an.
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#7

18.10.2019, 20:11

Wenn die letzte bekannte Adresse des Schuldners nur ein paar Straßen weiter ist, könnte doch jemand aus der Kanzlei mal dorthin und auf die Briefkastenschilder schauen...gleiches würde ich mit der Adresse der Partnerin machen. Vielleicht ist er bei ihr eingezogen. Ggf würde ich auch überlegen, bei ihr c/o zuzustellen.
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#8

21.10.2019, 11:52

Bei der Adresse war ich am Freitag vor der Arbeit - der Name der Partnerin steht noch am Briefkasten, sein Name nicht (mehr). Ob er dort jemals dran stand, weiß ich nicht, da er ja sonst anwaltlich vertreten war und die Post direkt an die Anwältin ging.

Ich glaube nicht das in Leipzig jemand vom Meldeamt Zeit hat, dort vorbei zu fahren. Ich rede mal mit meinem Chef, es gibt ja noch sog. erweiterte EM-Anfragen. Was mich halt wundert, ist, dass lt. der Onlineantwort kein Eintrag im Melderegister gefunden wurde.

Gilt es eigentlich auch für das vorläufige Zahlungsverbot, dass es mehr oder weniger egal ist, ob es dem Schuldner zugestellt werden kann?
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#9

21.10.2019, 14:48

Julia2706 hat geschrieben:
21.10.2019, 11:52
Gilt es eigentlich auch für das vorläufige Zahlungsverbot, dass es mehr oder weniger egal ist, ob es dem Schuldner zugestellt werden kann?
Ich denke ja.

Im Zweifel kann auch ein Gerichtsvollzieher Aufenthaltsermittlungen anstellen. Ist zwar teurer als eine erweiterte EMA, aber wenn da nix bei raus kommt, immerhin noch eine Idee.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#10

24.10.2019, 11:09

Konnte der Pfüb denn dem Schuldner zugestellt werden, oder ebenfalls nicht? Wenn der Schuldner mit seiner Lebensgefährtin zusammenwohnt, aber nur sie Mieterin ist, wird sein Name nie an Briefkasten und Klingel stehen. Wichtig ist dann, in der Adresse tatsächlich das "bei" oder "c/o" anzugeben. Briefzusteller, in deren Zustellungsgebiet sich die Schuldneradresse befindet, "kennt" in der Regel den Schuldner, weiß, dass er dort bei XY wohnt. Wenn derjenige aber Urlaub hat oder krank ist, kennt deren Vertreter den Schuldner nicht unbedingt (bzw. weiß, dass er dort wohnt). Von daher würde ich mir da erst mal keine großen Gedanken um die aktuelle Adresse machen. Sofern eine neue ZV-Maßnahme erfolgen, würde ich eine aktuelle Bonitätsauskunft einholen oder eine Adressermittlung über die Post oder einfach vorher den Gerichtsvollzieher anrufen und "ganz scheinheilig" fragen, ob der Schuldner dort noch wohnt. In letzterem Fall würde ich vielleicht nicht gleich als erstes fragen, ob der Schuldner dort noch wohnt, sondern um Rat bezüglich der angepeilten ZV-Maßnahme fragen.
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