Hallo!!
Wir haben einen Mahnbescheid beantragt 3.000 € und gegen den wurde ein Teilwiderspruch eingelegt und zwar gegen ein Teil der Hauptforderung 2.000,00 € , gegen die gesamten Zinsen (einschließlich Zinsen auf Nebenforderungen) und gegen die gesamten Verfahrenskosten.
Es besteht ja nun noch eine Hauptforderung i.H.v. 1.000,00 € gegen die nicht widersprochen wurde. Darf ich diese Forderung jetzt, wenn ich eine ZV durchführen will, verzinsen? Oder bezieht sich der Widerspruch "gegen die gesamten Zinsen (einschließlich Zinsen auf Nebenforderungen)" auf alle Beträge, ob widersprochen oder nicht?
Teilwiderspruch Zinsen
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Hallo,
wenn du jetzt aus den 1.000 € vollstreckst, darfst du nicht verzinsen - eben wegen dem Widerspruch.
wenn du jetzt aus den 1.000 € vollstreckst, darfst du nicht verzinsen - eben wegen dem Widerspruch.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- Anahid
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Der Widerspruch bezieht sich auf alle Zinsen. Du kannst also keine Zinsen vollstrecken.
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