Identität Sch. in Pfüb an Bank mangels fehlender Kontonummer

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jule69
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#21

19.03.2018, 12:06

Ich muss das Thema hier mal wieder hochholen. Habe gerade dasselbe Problem mit der Deutschen Bank. Mein Schuldner hat defintiv ein Konto bei der Bank, nur leider hat meine Kollegin eine falsche, also alte Anschrift des Schuldners im PfÜb angegeben. Die DB stellt sich jetzt mit genau demselben Schreiben sowie Quellenangaben quer und meint ich möge einen neuen PfÜb beantragen, da die Identität des Schuldners nicht zweifelsfrei belegt werden kann...
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mücki
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#22

20.03.2018, 10:18

Da werdet ihr wohl einen neuen PfÜb beantragen müssen. Wenn die neue Anschrift schon vor der "Erstantragstellung" bekannt war, auch auf eure Kosten.

Ihr könntet auch versuchen, die Bank anzuschreiben und die "neue" Anschrift des Schuldners wie folgt mitteilen. Dürfte nur problematisch werden, wenn ihr nichts "amtliches" habt oder dieses schon "alt" ist.
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#23

17.10.2019, 14:29

Ich muss dieses Thema einmal aufgreifen. Allerdings habe ich eine Kontonummer angegeben. Wie ich nur jetzt festgestellt habe, habe ich eine falsche eingetragen. Die Firma heißt aber so wie angegeben und die Anschrift ist auch noch korrekt. Drittschuldnerin ist die DB Privat- und Firmenkundenbank AG.

Nun habe ich eine Absage bekommen, dass sie keine Geschäftsverbindung ermitteln konnten. Muss ich jetzt einen neuen Pfüb machen? Oder kann ich drauf hinweisen, dass die Kontonummer ein Schreibfehler ist. Telefonisch erreichen kann man ja da niemanden.
Liebe Grüße

Sylvia

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#24

17.10.2019, 16:24

Ist denn sicher, dass das Konto noch existiert?
Ich würde wirklich auf den Schreibfehler verweisen.
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#25

17.10.2019, 16:28

Die Kontonummer ist eigentlich relativ egal, weil im Pfüb-Antrag immer drin steht, dass "sämtliche Konten gepfändet werden" - auch wenn du eine spezielle Bankverbindung angibst. Zumindest war es bei uns bisher immer so.
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#26

17.10.2019, 16:41

Sputnik85 hat geschrieben:
17.10.2019, 16:28
Die Kontonummer ist eigentlich relativ egal, weil im Pfüb-Antrag immer drin steht, dass "sämtliche Konten gepfändet werden" - auch wenn du eine spezielle Bankverbindung angibst. Zumindest war es bei uns bisher immer so.
Danke Euch für die Antworten.

Ich teile eigentlich auch Deine Meinung. In unserer Crefo-Abfrage war die Bank auch nicht mit drin, also gehe ich davon aus, dass es stimmt, dass die Bankverbindung nicht mehr besteht. Ich werde jetzt nochmal bei einer anderen Bank pfänden. Das sieht auch eher nach der Hauptbankverbindung aus. Mal sehen.
Liebe Grüße

Sylvia

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#27

21.10.2019, 15:19

GVZ-Schickerin hat geschrieben:
17.10.2019, 14:29
Drittschuldnerin ist die DB Privat- und Firmenkundenbank AG.
Das ist ja die ehemalige Deutsche Bank 24. Ich für meinen Teil bin so gut wie nie sicher, welche der beiden es denn nun ist. Daher pfände ich - immer - bei beiden Deutschen Banken. Hat schon oft geholfen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#28

22.10.2019, 08:10

Die DB Privat- und Firmenkundenbank AG ist jetzt aber für alle Konten, die die Deutsche Bank betreffen, zuständig, auch Postbank. Die Deutsche Bank 24 gibt es schon lange nicht mehr. Die wurde wieder in den Konzern eingegliedert. Ich habe übrigens einen hilfreichen Link zu Kontopfändungen:

http://vollstreckungstipps.de/bankverbi ... essen.html
Liebe Grüße

Sylvia

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