Hallöchen,
ich habe hier einen KfA von der Gegenseite vorliegen. Die Beklagten sind eine Erbengemeinschaft. Jedoch gehört dazu auch ein minderjähriges Kind, welches ges. vert. wird durch die Mutter. Die Erbengemeinschaft besteht aus vier Personen. Die Mutter zählt auch dazu.
Mir gehts gerade um die Erhöhungsgebühr. Darf die GGs eine 1,2 VG nach 3309 abrechnen oder eine 0,9 V.
Stehe gerade total auf dem Schlauch
KfA bei einer Erbengemeinschaft- minderj. Kind
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 1
- Registriert: 17.10.2019, 11:50
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte