Hallo zusammen,
leider finde ich in dem Forum nicht das, was ich suche :/
Sachverhalt:
Wir: Kläger
Gegner: Beklagter
Beklagter hat Geld hinterlegt. Wir (Kläger) haben das Verfahren gewonnen und haben einen rechtskräftigen Titel. Wir möchten nun den Betrag, welchen der Gegner (Beklagter) hinterlegt hat, haben.
Ich muss ja dann nen Antrag stellen und schreiben: Wir vertreten den Kläger. Der Beklagte hat Geld hinterlegt. Das Verfahren ist jedoch zu unseren Gunsten ausgefallen und wir bitten um Herausgabe des Hinterlegungsbetrags. beglaubigte Abschrift des vollstreckbaren Urteils anbei.
(natürlich ordentlich formuliert)
Wäre es so ok oder muss ich da was beachten? hat einer ein Muster dafür?
Im Forum lese ich nur wie die, die es hinterlegen auch wieder verlangen.. aber bei mir ist es andersrum :/
Antrag auf Herausgabe der Hinterlegung
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Anna1206: Also ich hatte diesen Sachverhalt noch nicht. Habe aber folgendes gefunden:
"An das AG – Hinterlegungsstelle – ...
Az. ... HL ../...
In dem Hinterlegungsverfahren
Gläubiger ... gegen Schuldner ...
wird namens und in Vollmacht für den Gläubiger beantragt, die am ... hinterlegte Sicherheitsleistung an den Gläubiger auszuzahlen.
Zum Nachweis der Berechtigung gem. § 13 Nr. 2 HinterlO wird auf den anliegenden rechtskräftigen Beschluss des ...gerichts vom ..., Az. ... verwiesen, wonach die Rückgabe der Sicherheitsleistung angeordnet wurde.
Rechtsanwalt"
Hoffe es hilft Dir weiter!
Liebe Grüße
Sandra
"An das AG – Hinterlegungsstelle – ...
Az. ... HL ../...
In dem Hinterlegungsverfahren
Gläubiger ... gegen Schuldner ...
wird namens und in Vollmacht für den Gläubiger beantragt, die am ... hinterlegte Sicherheitsleistung an den Gläubiger auszuzahlen.
Zum Nachweis der Berechtigung gem. § 13 Nr. 2 HinterlO wird auf den anliegenden rechtskräftigen Beschluss des ...gerichts vom ..., Az. ... verwiesen, wonach die Rückgabe der Sicherheitsleistung angeordnet wurde.
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Ich würde hier denke ich ein kurzes Telefonat mit dem Rechtspfleger führen. Der hinterlegte Betrag wurde ja nicht durch eure Partei einbezahlt, sondern von der Gegenseite. Eine Rückgabe wurde ja somit nach dem vorformulierten Schriftsatz nicht angeordnet. Ihr habt ja jetzt einen Titel und ich meine fast, ihr müsst einen PFÜB bezüglich des hinterlegten Betrages beantragen.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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- Anahid
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Wurde die Hinterlegung zur Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen vorgenommen oder aus welchem Grund erfolgt hier eine Hinterlegung?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
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Hallo zusammen,
ich habe gerade einen ähnlichen Fall und bin auf der Suche nach Mustern... Weiß jemand, wie die Sache ausgegangen ist?
VG!
ich habe gerade einen ähnlichen Fall und bin auf der Suche nach Mustern... Weiß jemand, wie die Sache ausgegangen ist?
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- Anahid
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Du kannst das Muster von JfachAnge in #2 nehmen. Das reicht aus. Du musst halt Belege beifügen, warum der hinterlegte Betrag an Deinen Mandanten auszuzahlen ist.
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- Ayla
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Hallo, meine Frage passt gut zu diesem Thema, daher stelle ich sie nun einfach hier.
Ich hatte noch nie einen Fall mit Hinterlegung/Sicherheitsleistung. Daher frage ich jetzt mal ganz stumpf...
Wir sind Kläger. Der Beklagte hat zur Vollstreckungsabwehr Sicherheit bei der Hinterlegungsstelle geleistet. Wir haben die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils, allerdings ohne Rechtskraftvermerk, da die Frist noch läuft.
Mein Chef wollte gerne, dass wir die Hinterlegungsstelle auffordern, den ausgeurteilten Betrag nebst Zinsen an uns auszuzahlen. Meine Kollegin brachte dann den Einwand, dass das nicht ginge, da wir keinen Rechtskraftvermerk/kein Notfristattest haben. Nun möchte Chef, dass wir die Gegenseite auffordern, die Freigabe des hinterlegten Betrages zu erklären.
Meine Frage: Wie mache ich das? Einfach in Form eines Aufforderungsschreibens? Oder gibt es hier hierfür eine Vorschrift?
Ich wäre sehr dankbar für Hilfe.
Lieben Gruß Ayla
Ich hatte noch nie einen Fall mit Hinterlegung/Sicherheitsleistung. Daher frage ich jetzt mal ganz stumpf...
Wir sind Kläger. Der Beklagte hat zur Vollstreckungsabwehr Sicherheit bei der Hinterlegungsstelle geleistet. Wir haben die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils, allerdings ohne Rechtskraftvermerk, da die Frist noch läuft.
Mein Chef wollte gerne, dass wir die Hinterlegungsstelle auffordern, den ausgeurteilten Betrag nebst Zinsen an uns auszuzahlen. Meine Kollegin brachte dann den Einwand, dass das nicht ginge, da wir keinen Rechtskraftvermerk/kein Notfristattest haben. Nun möchte Chef, dass wir die Gegenseite auffordern, die Freigabe des hinterlegten Betrages zu erklären.
Meine Frage: Wie mache ich das? Einfach in Form eines Aufforderungsschreibens? Oder gibt es hier hierfür eine Vorschrift?
Ich wäre sehr dankbar für Hilfe.
Lieben Gruß Ayla