Hallo zusammen,
wie prüft ihr, ob ein Gericht überhaupt empfangsbereit ist?
Wie ich gehört habe gibt es Ausnahmen für bestimmte Gerichte (Strafgerichtsbarkeit?). Gibt es bei den übrigen Gerichten (z.B. Arbeitsgerichten) auch einzelne Ausnahmen? Kann man davon ausgehen, dass das Gericht empfangsbereit ist, wenn ich es im Adressverzeichnis bei beA finde oder gibt es Gerichte, die zwar im Adressverzeichnis hinterlegt sind aber bei denen Einreichungen per beA nicht rechtswirksam sind? Gibt es irgendwo im Netz eine verbindliche Aufstellung über die Gerichte, die Nachrichten über beA empfangen?
Fragen über Fragen....
schonmal für eure Antworten!
Sanya
Welche Gerichte sind empfangsbereit?
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Es gibt diese Seite, wobei ich im Zweifelsfall immer vorab telefonisch beim Gericht nachfragen würde, denn es gibt auch innerhalb der Gerichte einzelne Abteilungen, die bereits empfangs-/versandbereit sind und andere Abteilungen, die es nicht sind:
https://egvp.justiz.de/gerichte/index.php
Dass das Gericht im Adressverzeichnis auftaucht bedeutet grundsätzlich nicht, dass es auch schon empfangsbereit ist. Außerdem haben einige Gerichte, die eigentlich empfangsbereit sind auch immer wieder Probleme mit dem beA (wen wundert's).
https://egvp.justiz.de/gerichte/index.php
Dass das Gericht im Adressverzeichnis auftaucht bedeutet grundsätzlich nicht, dass es auch schon empfangsbereit ist. Außerdem haben einige Gerichte, die eigentlich empfangsbereit sind auch immer wieder Probleme mit dem beA (wen wundert's).
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Hallo Pitt!
Danke Dir! Auf die Liste war ich auch schon gestoßen aber wegen dem Begriff EGVP nicht sicher, ob diese für beA gilt. Heißt das, Du schaust vor Erstellung einer Nachricht immer auf die Liste und rufst im Zweifelsfall bei Gericht an?
Mich würde tatsächlich interessieren, wie das andere Kollegen und Kolleginnen in der Praxis handhaben.
Sanya
Danke Dir! Auf die Liste war ich auch schon gestoßen aber wegen dem Begriff EGVP nicht sicher, ob diese für beA gilt. Heißt das, Du schaust vor Erstellung einer Nachricht immer auf die Liste und rufst im Zweifelsfall bei Gericht an?
Mich würde tatsächlich interessieren, wie das andere Kollegen und Kolleginnen in der Praxis handhaben.
Sanya
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Ich suche mir hier das Gericht raus und schaue nach:
https://justiz.de/OrtsGerichtsverzeichnis/index.php
https://justiz.de/OrtsGerichtsverzeichnis/index.php
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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Wir versenden grundsätzlich an alle Gerichte per beA. In RA-Micro ist auch angegeben, wenn die Gerichte z.B. in Strafsachen (die wir hier aber eh so gut wie gar nicht haben) keine beA-Übermittlung wollen und da schau ich für solche Sonderfälle nach.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.