Lohnpfändung Pfändungsfreigrenze

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Drea1
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 19.12.2018, 22:15
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

09.10.2019, 20:27

Hallo,

ich habe eine Vermögensauskunft vorliegen, in der der Schuldner angibt, er habe 2 Kinder, die jeweils bei den Müttern leben. Die Kinder hätten "eigene" Einkünfte in Form von Unterhaltsvorschuss, da er nicht leistungsfähig sei.

Gleichzeitig gibt er an, 1.500 € netto zu verdienen, also liegt er unter der Freigrenze bei 2 Kindern.

Habe ich irgendeine Handhabe, die Pfändungsfreigrenze zu drücken, wenn er nach eigenen Angaben keinen Unterhalt leistet?

Ich vollstrecke wegen einer gewöhnlichen Geldforderung.

Danke
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1992
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#2

09.10.2019, 23:09

In § 850c ZPO steht "....wenn der Schulder Unterhalt gewährt....". Da euer nach seinen eigenen Angaben keinen Unterhalt zahlt und somit nicht gewährt, würde ich bei Gericht beantragen, den Pfändungsfreibetrag herabzusetzen. Im schlechtesten Fall wird der Antrag zurückgewiesen.

Ergänzend würde ich über eine Kontopfändung nachdenken.
Drea1
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 19.12.2018, 22:15
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

11.10.2019, 09:48

Danke dir, ich werde das so versuchen.
L.G.
Antworten