Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Frage.
Wir haben ein VU in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen den Schuldner (Verfügungsbeklagter) auf Herausgabe einiger Gegenstände erwirkt. Das VU wurde bereits an den V-Beklagten zugestellt.
Jetzt meine Frage: Mache ich hier einen normalen ZV-Auftrag oder einen Pfüb-Antrag? Ich stehe gerade völlig auf dem Schlauch.
Vielen Dank vorab.
Pfändung Herausgabe gegen Verfügungsbeklagten
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- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Wieso PfÜB? Was willst Du denn pfänden? Wer soll denn der Drittschuldner sein?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Ich wusste, hier ist ein Denkfehler (oh mann oh mann).
Also mache ich einen ZV-Antrag nach § 883 Abs. 1 ZPO
Also mache ich einen ZV-Antrag nach § 883 Abs. 1 ZPO