Pfändung Herausgabe gegen Verfügungsbeklagten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Sprinterin1986
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 14
Registriert: 23.03.2015, 14:37
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#1

09.10.2019, 11:03

Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Frage.
Wir haben ein VU in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen den Schuldner (Verfügungsbeklagter) auf Herausgabe einiger Gegenstände erwirkt. Das VU wurde bereits an den V-Beklagten zugestellt.
Jetzt meine Frage: Mache ich hier einen normalen ZV-Auftrag oder einen Pfüb-Antrag? Ich stehe gerade völlig auf dem Schlauch.
Vielen Dank vorab.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

09.10.2019, 11:12

Wieso PfÜB? Was willst Du denn pfänden? Wer soll denn der Drittschuldner sein? :kopfkratz
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Sprinterin1986
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 14
Registriert: 23.03.2015, 14:37
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

09.10.2019, 11:16

Ich wusste, hier ist ein Denkfehler ;-) (oh mann oh mann).
Also mache ich einen ZV-Antrag nach § 883 Abs. 1 ZPO
Antworten