Berichtigung der Miteigentumsanteile einer WEG nach Rechenfehler

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Loumie
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#1

08.10.2019, 17:51

Hallo,

mit der Suche hab ich nichts gefunden. Sollte ich doch was übersehen haben, moved diesen Thread doch bitte in den anderen :)

Ich habe hier eine Urkunde liegen, in der meine Kollegin in Vollmacht die Teilungserklärung aus 2004 abgeändert hat. Meine Kollegin selbst hat von Notariat keine Ahnung (Chefo hat alles diktiert, da wir für sowas auch keinen Vordruck haben..) und ich hatte mit WEG-Sachen noch nie etwas zu tun und bin auch die Einzige hier im Büro derzeit :motz
Ich bin daher echt auf eure Hilfe angewiesen :panik

In der Urkunde wurden damals die Miteigentumsanteile in 1/100.000 aufgeteilt. Wohnung 1 erhielt 51.448,09 Miteigentumsanteile und Wohnung 2 erhielt 48.552,91. Das ergibt zusammen 100.001, was damals wohl keinem aufgefallen ist.

In unserer Abänderungsurkunde wurden die Miteigentumsanteile jetzt auf 51.000 für Wohnung 1 und auf 49.000 für Wohnung 2 geändert sowie entsprechende Berichtigung der Grundbücher beantragt.

Wie gehe ich weiter vor?

Eine Ausfertigung erhält das Grundbuchamt.
Schicke ich den beiden Parteien ebenfalls eine Ausfertigung? Oder reicht hier sogar eine einfache Kopie bzw. beglaubigte Kopie?
Sonst erhält keiner eine Ausfertigung/Kopie, oder?

Aufgrund von § 21 GNotKG würde ich den Vertragsparteien keine Kostennote übersenden.


Könntet Ihr mir kurz sagen, ob ich hier richtig vorgehe, evtl etwas übersehe etc?

LG Lou
Loumie
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#2

10.10.2019, 09:11

Ich will in der Sache echt nichts falsch machen, daher :schieb :pfeif
Wäre echt nett, wenn mir da jemand weiterhelfen kann.
Ramona A.
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#3

10.10.2019, 10:07

Die zweite Abänderung ist doch aber unter Mitwirkung der Parteien erfolgt, oder? Denn es ist ja doch eine erhebliche Verschiebung der Anteile und keine reine Schreibfehlerberichtigung mehr.
Bezüglich der Anträge und Ausfertigungen würde ich es genauso machen.
Loumie
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#4

10.10.2019, 11:09

Die Abänderung ist nicht unter Mitwirkung der damaligen Vertragsparteien, sondern unter Ausnutzung der Vollmacht in dem alten Vertrag erfolgt. Warum nicht einfach auf 51.448 und 48.552 geändert worden ist, erschließt sich mir auch nicht. Ich war nicht im Büro, als er die Abänderung diktiert hat.
Ramona A.
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#5

10.10.2019, 13:24

Dann würde ich die Abwicklung zunächst so machen und Chef noch mal bezüglich der Kostenneutralität befragen. Er muss ja wissen, was er sich dabei gedacht hat.
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